Einem Aargauer, der als Hundetrainer arbeitet, wurde ein Halte- und Betreuungsverbot für Listenhunde auferlegt, da es zu mehreren Vorfällen mit den Tieren kam.
Pitbulls
Ein Pitbull mit einem Maulkorb. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Einem Hundetrainer aus Aargau wurde ein Halte- und Betreuungsverbot auferlegt.
  • Denn er hielt mehrere Listenhunde ohne Genehmigung.
  • Zudem kam es zu einigen Vorfällen mit den Tieren.
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Ein Mann aus dem Kanton Aargau bot Dienste als Hundesitter und -trainer online an und vermittelte zudem Hunde. Von den Behörden wurde ihm dafür ein Halte- und Betreuungsverbot auferlegt. Seine Beschwerde dagegen ist gescheitert.

Denn der Mann kümmerte sich nämlich um mehrere Hunde, die entweder nicht ordnungsgemäss registriert oder auf fremde Namen eingetragen waren. Darunter befanden sich auch sogenannte Listenhunde, deren Haltung eine spezielle Genehmigung erfordert – eine solche hatte der Mann jedoch nicht. So berichten es diverse Medien, auch das «Zofinger Tagblatt».

Veterinärdienst schritt ein

Es kam zu mehreren Vorfällen, bei denen die betreuten Hunde involviert waren. Daher griff der Kantonale Veterinärdienst im Februar 2021 ein. Der Dienst verfügte ein Halte- und Betreuungsverbot für Listenhunde gegen den Mann und untersagte ihm zudem die Vermittlung von Hunden.

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Im Oktober 2022 wurde ihm vorgeworfen, gegen das Vermittlungsverbot verstossen zu haben. Daraufhin sprachen die Behörden ein vollständiges und unbefristetes Hundehalteverbot aus.

Gegen diese Entscheidung legte der Aargauer Verwaltungsbeschwerde ein. Doch sowohl das Departement Gesundheit und Soziales als auch das Verwaltungsgericht wiesen die Beschwerde ab.

Das Gericht stellte fest, dass seine Darstellungen zu einem der Beissvorfälle nur teilweise nachvollziehbar waren. Ausserdem störte es ihn offenbar daran, dass ihm ein Halte- und Betreuungsverbot für Listenhunde auferlegt worden war.

Mann erschien wenig glaubwürdig

Das Gericht fand auch heraus, dass der Mann mehrere Vorfälle anders dargestellt hatte und seine Aussagen voller Widersprüche waren. Schliesslich entschied das Gericht: «Aufgrund der zahlreichen Verstösse gegen den Tierschutz (...) kommt keine andere Massnahme als ein vollumfängliches und unbefristetes Hundehalteverbot in Betracht.»

Die Kosten des Verfahrens belaufen sich auf 2700 Franken. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Er kann daher noch vor Bundesgericht angefochten werden.

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