Die Aargauer Kantonspolizei behandelte zwei Moldawier wie Schwerverbrecher ohne hinreichenden Tatverdacht. Das Obergericht heisst die Beschwerden gut.
Nach einem Polizeinotruf in Wohlen AG rückten in der Nacht auf Donnerstag mehrere Patrouillen aus.
Nach einem Polizeinotruf in Wohlen AG rückten in der Nacht auf Donnerstag mehrere Patrouillen aus. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Zwei Moldawier bekamen Recht: Die Polizei hat sie zu hart behandelt.
  • Ihr Anwalt nennt das Verhalten «rassistisch». Die Praxis werde nun angepasst.

Zwei Moldawier aus dem Kanton Aargau wurden letzten November von der Polizei unberechtigt hart behandelt. Die Polizisten konnten im Kofferraum des Autos keine Belege finden, dass es sich um Einbrecher handle. Trotzdem kamen die beiden erst nach 13 Stunden wieder frei – mit der Aufforderung den Kanton zu verlassen und ihn mindestens drei Monate zu meiden.

Zusammen mit ihrem Anwalt Sämi Meier wehrten sich die beiden erfolgreich gegen Polizei und Staatsanwaltschaft. Das Aargauer Obergericht hält nun an seinem Urteil fest, wie die Aargauer Zeitung am Montag berichtet. Ein hinreichender Tatverdacht habe gefehlt.

Umgang sei «rassistisch und diskriminierend» gewesen

Anwalt Meier nennt den Umgang mit seinen Mandanten diskriminierend und rassistisch. Er kritisiert, dass ihnen verweigert wurde, trotz Kälte eine Jacke anzuziehen und dass sie nicht ihre Familie oder ihren Anwalt anrufen durften. Am nächsten Morgen machte die Polizei Fotos und nahm Fingerabdrücke sowie DNA-Proben. Obwohl es keinen Treffer in der Datenbank gab, blieb der Eintrag erhalten. Auf Verlangen von Meier entschied das Obergericht, dass die unrechtmässig erstellten DNA-Profile sofort gelöscht werden müssen.

Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Elisabeth Strebel, sagt gegenüber der Aargauer Zeitung, sie nehme den Entscheid zur Kenntnis und die Profile seien bereits gelöscht. Sie erklärt das Verhalten der Staatsanwaltschaft so: Zum damaligen Zeitpunkt seien die Akten und Angaben der Polizei hinreichend genug gewesen. Der obergerichtliche Entscheid kritisiert, die Staatsanwälte hätten die Verfügungen nicht korrekt zugestellt. Ein internationales Abkommen sieht vor, dass zumindest die zentralen Passagen übersetzt werden müssen, da die beiden Moldawier kein Deutsch sprechen.

Entscheide seien «Ohrfeige» für die Strafverfolgungsbehörden

Sämi Meier reichte auch beim Regierungsrat Beschwerde gegen die Wegweisungsverfügungen der Kantonspolizhei ein und erhielt erneut Recht. Er sieht die beiden Entscheide als «Ohrfeige» für die Strafverfolgungsbehörden und hofft auf ein Umdenken.

Die Männer erhalten eine Entschädigung für die Anwaltskosten, jedoch keine Genugtuung. Die Kantonspolizei Aargau vertieft nun den Beschwerdeentscheid des Regierungsrates und will die künftige Praxis entsprechend anpassen.

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