Exzessive Geschwindigkeit und illegales Autotuning kommen einen 24-Jährigen aus der Region Zofingen teuer zu stehen.
Ferdinand Piëch Enkel
Ein Raser wird von Polizisten angehalten. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Mann wurde in Zofingen wegen einer starken Geschwindigkeitsüberschreitung angeklagt.
  • Der Angeklagte wurde ausserdem beschuldigt, sein Fahrzeug illegal getunt zu haben.
  • Der 24-Jährige erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von 16 Monaten.
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Die Langenthalerstrasse in Vordemwald Richtung Murgenthal ist bekannt dafür, dass sie oft als Rennstrecke missbraucht wird.

Ein 24-jähriger Italiener aus der Region Zofingen gab Ende April 2023 ordentlich Gas. Statt der erlaubten 80 km/h beschleunigte er seinen VW Golf auf satte 146 km/h – eine Überschreitung von 66 km/h. Die «Aargauer Zeitung» berichtet.

Diese Geschwindigkeitsübertretung stellt rechtlich gesehen eine qualifizierte grobe Verletzung der Verkehrsregeln dar. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm warf dem jungen Mann vor, das Risiko eines schweren Unfalls bewusst in Kauf genommen zu haben.

Aber das war noch nicht alles: Der junge Mann musste sich auch wegen illegaler Modifikationen an seinem Fahrzeug verantworten.

Zusätzlich wurde die Motorleistung um über 17 Prozent gesteigert und die Abgaswerten deutlich überschritten. Zudem wurden der Heckspoiler und die Frontscheinwerfer des Autos waren illegal modifiziert. Die Scheinwerfer waren mit blickdichter Folie abgeklebt.

Auch Lärmbelästigung wurde dem jungen Mann vorgeworfen: Durch das Tuning seines Motors verursachte sein Auto Fehlzündungen mit extrem lauten Knallgeräuschen.

Strafe akzeptiert: Bedingte Freiheitsstrafe und hohe Geldstrafe

Da der junge Mann seine Vergehen eingestand und sich entschuldigte, kam es zu einem verkürzten Gerichtsverfahren.

Der 24-Jährige akzeptierte laut «Aargauer Zeitung» die Strafe: Eine bedingte Freiheitsstrafe von 16 Monaten mit einer Probezeit von drei Jahren. Zudem erhielt er eine bedingte Geldstrafe von 1800 Franken sowie eine Busse von 2500 Franken. Eine frühere Geldstrafe in Höhe von 4600 Franken wurde nicht widerrufen, die Probezeit jedoch um ein Jahr verlängert.

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