Aargau erzielt Teilsieg für Mehrwertabgabe bei Aarauer Bahnhof Süd
Das Transportunternehmen AVA muss eine Mehrwertabgabe von 1,112 Millionen Franken an den Kanton und die Stadt Aarau bezahlen.

Das Aargauer Verwaltungsgericht hat einen verbissen aufgetragenen Rechtsstreit zwischen dem Kanton und dem Transportunternehmen Aargau Verkehr (AVA) entschieden.
Es ging um die Frage, wie viel Mehrwertabgabe AVA wegen der Umzonung der Fläche für den Neubau Bahnhof Süd bezahlen muss.
Das Unternehmen AVA, das zur Hauptsache dem Kanton Aargau und dem Bund gehört, muss eine Mehrwertabgabe von 1,112 Millionen Franken an den Kanton und die Stadt Aarau bezahlen. Das geht aus dem am Montag publizierten Urteil des Verwaltungsgerichts hervor.
Die Stadt Aarau hatte den Betrag ursprünglich auf 1,436 Millionen Franken festgesetzt, reduzierte ihn aber nach einer Beschwerde der AVA auf 810'822 Franken. Damit war aber der Kanton nicht einverstanden.
Der Rechtsstreit nahm seinen Anlauf. Das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen, lehnte die Beschwerde des Kantons ab. Der Kanton, handelnd durch den Regierungsrat, zog die Sache ans Verwaltungsgericht weiter und verlangte, dass die Mehrwertabgabe von 1,436 Millionen Franken festgelegt wird.
Bei der Mehrwertabgabe geht es darum, dass eine Parzelle nach einer Umzonung einen höheren Wert hat. Ein Teil dieses «Gewinns» muss der betroffenen Gemeinde und dem Kanton abgegeben werden. Im konkreten Fall des Bahnhofs Süd war es so: Die Parzelle des früheren WSB-Bahnhofs war vor dem Jahr 2017 im Aarauer Bauzonenplan als «Bahnareal» eingetragen.
Rechtsstreit kommt beide Parteien teuer zu stehen
Mit der Revision des Nutzungsplans wurde die Parzelle der «Spezialzone Bahnhof Süd» zugewiesen. Damit wurde die Parzelle viel wertvoller. 20 Prozent dieses Mehrwertes müssen je hälftig an die Stadt und den Kanton gehen.
Der «Bahnhof Süd» wurde Ende 2023 nach einer Bauzeit von vier Jahren eingeweiht. Die Gesamtkosten für das Bauprojekt, zu dem der AVA-Hauptsitz, ein Reisezentrum, Geschäfte und 62 Wohnungen gehören, betrugen 70,5 Millionen Franken.
Beim komplizierten Rechtsstreit um die Höhe der Mehrwertabgabe schenkten sich die Parteien nichts, wie die Erwägungen der Richterinnen und Richter im 34-seitigen Urteil deutlich machen.
So wurde der Berner Anwalt des Kantons vom Verwaltungsgericht wegen «grober Verletzung des prozessualen Anstands» mit einer Ordnungsbusse von 250 Franken belegt. Ein Mitunterzeichner der Beschwerdeschrift erhielt für dieselbe Ordnungswidrigkeit einen Verweis.
Die Verfasser der Beschwerdeschrift hätten sich «in verunglimpfender und inhaltlich nicht nachvollziehbarer Weise über die Richter und Richterinnen sowie den damaligen Gerichtsschreiber der 3. Kammer des Verwaltungsgerichts» geäussert, heisst es im Urteil.
Der Rechtsstreit kommt die beiden Parteien teuer zu stehen. Sie müssen sich die Verfahrenskosten des Spezialverwaltungsgerichts von 30'530 Franken teilen, ebenso die Verfahrenskosten des Verwaltungsgerichts von 19'000 Franken. Und das Gericht entschied, dass keine Parteikosten ersetzt werden: Die beiden Parteien müssen die Kosten ihrer Rechtsanwälte selbst bezahlen. (Urteil WBE.2025.5 vom 25.08.2025)