Aargau deckt Schwarzarbeit und Lohndumping auf
Im Aargau haben die Behörden 2024 erneut zahlreiche Verstösse gegen Arbeits- und Lohnvorschriften festgestellt.

Auch im Jahr 2024 haben die Behörden im Kanton Aargau zahlreiche Verstösse gegen Arbeits- und Lohnvorschriften aufgedeckt. Besonders im Fokus standen ausländische Entsendebetriebe und Branchen ohne verbindliche Gesamtarbeitsverträge.
Bei 199 ausländischen Firmen, die Personal in den Aargau entsandt hatten, kontrollierte die Tripartite Kommission im vergangenen Jahr 641 Arbeitnehmende, wie das Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) am Montag mitteilte.
Dabei zeigte sich, dass 32 Betriebe Löhne zahlten, die unter den im Aargau orts- und branchenüblichen lagen. Die Kommission leitete daraufhin schriftliche Verständigungsverfahren ein.
Nachzahlungen an Angestellte
30 davon führten zu Nachzahlungen an die Angestellten. Zwei Verfahren scheiterten. «Die Mehrheit der Unternehmen ist bemüht, sich korrekt zu verhalten», heisst es dazu in der Mitteilung. Die flankierenden Massnahmen zeigten in Kombination mit den Kontrollen ihre Wirkung.
Im einheimischen Aargauer Gewerbe wurden 2024 in Fokusbranchen wie Gartenbau, Strassengütertransport, Reisebus, Hauswartung und Textilpflege flächendeckend die Löhne erhöht. In elf Fällen fiel die Bezahlung deutlich zu tief aus.
Verstösse im einheimischen Gewerbe
Dies führte zu weiteren Verständigungsverfahren, von denen acht erfolgreich abgeschlossen werden konnten.
Das kantonale Inspektorat des Amtes für Migration und Integration Kanton Aargau führte zudem 737 Schwarzarbeitskontrollen durch, bei denen rund 1500 Personen überprüft wurden. Dies insbesondere im Bau- und Gastgewerbe sowie in Coiffeur- und Kosmetiksalons.
Knapp 18 Prozent der Fälle wurden wegen Verdachts auf Melde- oder Bewilligungsverstösse an Fachbehörden weitergeleitet.
Strafentscheide im Ausländerrecht
In 33 Fällen kam es bereits zu rechtskräftigen Strafentscheiden im Ausländerrecht. Diese betreffen gemäss Mitteilung vorwiegend Personen aus Nicht-EU-/EFTA-Staaten, denen aufgrund ihrer Ausbildung selbst bei einem ordentlichen Gesuch keine Arbeitsbewilligung erteilt worden wäre.