Eine Frau in einem Lieferwagen bremste, um einen Igel zu retten. Was ihr nicht auffiel: Das transportierte Speiseöl kippte um und verunreinigte die Strasse.
Igel.
Mit diesem Plakat wird beispielsweise in Zofingen auf Igel auf der Strasse aufmerksam gemacht. - zvg

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Frau, die Speiseöl transportierte, bremste für einen Igel in Bremgarten abrupt ab.
  • Dadurch fiel das Speiseöl im Transporter um und rann auf die Strasse.
  • Da die Frau nicht sorgfältig handelte, wurde sie zu einer saftigen Geldstrafe verurteilt.
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Im Sommer 2023 ereignete sich ein ungewöhnlicher Vorfall: Eine 64-jährige Dame war mit ihrem Lieferwagen unterwegs, beladen mit altem Speiseöl.

Plötzlich tauchte auf der Strasse in Bremgarten AG ein Igel auf – und die Frau bremste ab.

Die Frau transportierte Altöl in einem Behälter, der 30 Liter fasste. Als sie bei einer Bäckerei anhielt und die Heckklappe öffnete, wurde ihr der fatale Fehler bewusst: Beim Bremsvorgang war der Behälter umgekippt und etwa zwei Drittel des Öls war ausgelaufen. Es hatte sich auf der Strasse verteilt.

Schnelles Handeln verhindert grösseren Schaden

Mitarbeiter der Bäckerei alarmierten sofort Polizei und Feuerwehr. Mithilfe eines Bindemittels konnte jeglicher Schaden vermieden werden und es fand keine Kontamination der Kanalisation statt.

Wie «AgroviaToday» berichtet, hatte die Frau den Altölbehälter vor ihrer Abfahrt ordnungsgemäss gesichert. Doch dann kam der Igel, der sie zu einer starken Bremsung kurz vor einem Waldstück im Bezirk Bremgarten verleitete.

Fahrlässiges Verhalten führt zur Verurteilung

Die Frau überprüfte nach dem Bremsmanöver nicht, ob das Speiseöl noch sicher verstaut war. «Sie hätte sich vergewissern müssen, dass die Ladung nach wie vor vorschriftsmässig geladen und gesichert war», heisst es laut «AgroviaToday» im Strafbefehl. Sie kam dieser Pflicht jedoch nicht nach.

Aus diesem Grund wurde ihr vorgeworfen, durch «pflichtwidrige Unvorsichtigkeit» fahrlässig gehandelt und dadurch eine mögliche Wasserverschmutzung riskiert zu haben. Zudem hatte sie die transportierte Ladung unzureichend gegen Beschleunigungs-, Flieh- und Verzögerungskräfte gesichert.

Die 64-jährige Frau wurde daher zu einer bedingten Geldstrafe von 3300 Franken verurteilt, ausgesetzt auf eine Probezeit von zwei Jahren. Zusätzlich muss sie eine Busse in Höhe von 800 Franken sowie eine Strafbefehlsgebühr von ebenfalls 800 Franken zahlen.

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