49-Jähriger steht wegen Tötung der Ehefrau vor Zürcher Obergericht
Das Bezirksgericht wollte den Mann im Oktober 2023 wegen Mordes für zwanzig Jahre ins Gefängnis schicken. Ein eigentliches Geständnis hatte der Mann nie abgelegt, die Tat aber auch nicht bestritten. Für die Urteilsfindung stützte sich das Bezirksgericht deshalb auf Beweise. Daraus «liessen sich die Geschehnisse erstellen», so der Richter bei der Urteilseröffnung.
Der Türke, der seit mehr als 20 Jahren in der Schweiz lebt, war knapp drei Wochen vor der Tat aus dem Gefängnis entlassen worden. Dort sass er unter anderem wegen Betrugs und Gewaltdelikten. Während er seine Strafe verbüsste, lernte seine 30-jährige Ehefrau einen anderen Mann kennen und reichte die Scheidung ein. Damit war der Beschuldigte nicht einverstanden.
Bereits aus dem Gefängnis heraus bedrohte er die Frau, wie aus abgehörten Telefongesprächen hervorging. Dabei drohte er ihr auch mit dem Tod. Für die Zeit nach der Entlassung verboten ihm die Behörden deshalb, die gemeinsame Wohnung zu betreten.
Dies half jedoch nichts: Am Abend des 13. Oktober 2021 wartete er in Zürich-Altstetten vor dem Hauseingang auf die 30-Jährige und attackierte sie mit einem Messer. Die zweifache Mutter starb noch vor Ort.
Bezirksgericht: Mann hat vorsätzlich gehandelt
Das Bezirksgericht hatte keine Zweifel, dass der Mann aus egoistischen Beweggründen vorsätzlich und brutal gehandelt habe. Er habe «aus Wut gehandelt, nicht aus Verzweiflung». Nach der Freiheitsstrafe von 20 Jahren soll für den Türken laut Urteil ein Landesverweis von 15 Jahren in Kraft treten. Sie soll für den gesamten Schengenraum gelten.
Das Gericht war mit seinem Urteil weitgehend den Anträgen der Anklage gefolgt. Die Staatsanwältin hatte eine lebenslängliche Freiheitsstrafe gefordert. Der Verteidiger des Türken hatte für eine Verurteilung wegen Totschlags und eine Freiheitsstrafe von maximal fünf Jahren plädiert. Er versucht nun vor Obergericht, eine mildere Strafe zu erreichen. Wann das Urteil eröffnet wird, ist noch offen.