Asylsuchende erhalten in Luzern wenig Sozialhilfe. Ein Kantonsrat wittert einen Verstoss gegen Bundesrecht. Mehrere Geflüchtete ziehen vor Gericht.
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Geflüchtete aus der Ukraine kommen im Bundesasylzentrum in Chiasso TI an. - Keystone/Ti-Press/Pablo Gianinazzi

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Kanton Luzern erhalten Asylsuchende deutlich weniger Sozialhilfe als Schweizer.
  • Das verstösst gemäss dem Kantonsrat Urban Frye (Grüne) gegen geltendes Bundesrecht.
  • 39 Flüchtlinge aus der Ukraine ziehen nun gegen den Kanton vor Gericht.
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Asylsuchende erhalten im Kanton Luzern weniger Asyl-Sozialhilfe als in anderen Kantonen. Und auch deutlich weniger als Menschen mit Schweizer Pass oder anerkannte Geflüchtete.

Während letztere 33,90 Franken pro Tag erhalten, gibt es für Asylsuchende deutlich weniger: Sie bekommen laut der «Luzerner Zeitung» 11,50 oder 14,15 Franken pro Tag – je nach Unterkunft. Jetzt wollen 39 Geflüchtete aus der Ukraine den Kanton deswegen vor Gericht ziehen.

Eingeleitet haben die rechtlichen Schritte Personen aus dem Umfeld des ukrainischen Kultur- und Begegnungszentrums Postir. Die Verfahrenskosten übernimmt der Initiator des Zentrums, der Grüne Kantonsrat Urban Frye. Er sagt: «Mit so wenig Geld kann man kein menschenwürdiges Leben führen.»

«Kanton macht mit Flüchtlingen Gewinn»

Frye wittert einen Verstoss gegen die Verfassung, gegen Bundesrecht und gegen die Menschenwürde. Auf Bundesebene habe man ihm zufolge unmissverständlich klargemacht, dass Asylsuchende rund 20 Prozent weniger Sozialhilfe erhalten sollen als Schweizer.

In Luzern würden aber etwa 60 Prozent weniger ausgezahlt. Das Gericht soll nun klären, ob dies gegen Bundesrecht verstösst.

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Asylsuchende erhalten im Kanton Luzern 11,50 oder 14,15 Franken Sozialhilfe pro Tag. Damit liegen die Beiträge deutlich tiefer als bei Schweizern oder anerkannten Geflüchteten mit 33.90 Franken je Tag. (Symbolbild)
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39 Ukraine-Geflüchtete aus dem Umfeld des ukrainischen Kultur- und Begegnungszentrums Postir ziehen deswegen nun gegen den Kanton vor Gericht. (Symbolbild)
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Die Anwaltskosten für sie übernimmt der Initator des Zentrums Postir und Luzerner Kantonsrat Urban Frye (Grüne).
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Ihm zufolge verstösst der Kanton damit gegen Bundesrecht (Symbolbild).
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Weiter wirft er dem Regierungsrat vor, Bundesgelder aus der Asylsozialhilfe zweckzuentfremden. Der Kanton zahlt Asylsuchenden 200 Franken weniger Sozialhilfe, als er vom Bund erhält. (Symbolbild)
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Das Gesundheits- und Sozialdepartement unter Mitte-Regierungsrat Guido Graf arbeitet derzeit an einem Änderungsentwurf der Asylverordnung. In diesem soll auch eine Erhöhung der Asylsozialhilfe enthalten sein. Der Entwurf soll bis Sommer in die Vernehmlassung gehen.

Weiter wirft Frye dem Regierungsrat vor, sich an Bundesgeldern für Asylsozialhilfe zu bereichern. Der Kanton zahlt jeden Monat durchschnittlich rund 350 Franken pro Flüchtling. Das sind gut 200 Franken weniger, als Luzern vom Bund für die Asylsozialhilfe erhält.

«Der Kanton macht mit jedem geflüchteten Menschen, für die er Beiträge vom Bund bekommt, einen Gewinn», so Frye. Eine Antwort darauf, wo das restliche Geld hinfliesse, habe der Grünen-Politiker noch nicht erhalten.

Kanton will Beiträge erhöhen

Die Luzerner Regierung hat die Sozialhilfe für Asylsuchende auf Jahresbeginn um 2,5 Prozent erhöht. Dieser Teuerungsausgleich ist für Frye aber alles andere als genügend: «Damit erhalten Asylsuchende pro Tag gerade mal 20 bis 30 Rappen mehr.»

Waren Sie je auf Sozialhilfe angewiesen?

Auch das Gesundheits- und Sozialdepartement unter Mitte-Regierungsrat Guido Graf scheint dies erkannt zu haben. Man arbeite an einem Änderungsentwurf der Kantonalen Asylverordnung, inklusive einer Erhöhung der Asylsozialhilfe. Graf zufolge soll der Entwurf bis zum Sommer in die Vernehmlassung gehen.

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