Die Staatsanwaltschaft wirft dem 37-Jährigen Mord vor. Sein Verteidiger hat zum Auftakt der Berufungsverhandlung deren Abbruch gefordert.
Zürcher Obergericht Boppelsen
Blick auf das Zürcher Obergericht. - Keystone
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Dem 37-Jährigen droht die Verwahrung.
  • Sein Anwalt sagt, das Obergericht habe ihm die Verfahrensakten nicht aushändigen wollen.

Am Zürcher Obergericht wird am Dienstag der Fall eines 37-jährigen Mannes verhandelt, dem die Staatsanwaltschaft Mord vorwirft. Ihm droht die Verwahrung. Sein Verteidiger hat zum Auftakt der Berufungsverhandlung deren Abbruch gefordert. Der Mordprozess der am Dienstagmorgen am Obergericht des Kantons Zürich begann, soll gleich wieder abgebrochen werden – das forderte zumindest der Verteidiger des 37-jährigen Hauptangeklagten.

Zur Begründung sagte der Anwalt, das Obergericht habe ihm die Akten des Verfahrens nicht aushändigen wollen, sondern lediglich angeboten, dass er diese vor Ort im Gericht einsehen könne. «Das ist ein absoluter Skandal, der jeglichen rechtsstaatlichen Prinzipien spottet», sagte er. Ein faires Verfahren sei so nicht möglich.

Die Verhandlung solle deshalb abgebrochen und neu angesetzt werden, nachdem er die Akten erhalten habe und studieren konnte. Der Verteidiger kritisierte während seiner fast den ganzen Morgen dauernder Ausführungen zahlreiche weitere Verfahrensmängel. Das Gericht hat die Anträge des Verteidigers bislang nicht beraten. Die Verhandlung wird am Nachmittag vorerst fortgesetzt.

Vom Bezirksgericht zu 16,5 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt

Das Bezirksgericht Zürich hat den Beschuldigten, einen heute 37-jährigen Schweizer mit kosovarischen Wurzeln, im März 2020 zu 16,5 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Eine von der Staatsanwaltschaft geforderte Verwahrung sprach das Gericht nicht aus. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung zogen das Urteil weiter.

Der Beschuldigte hatte im Frühling 2015 in Zürich auf offener Strasse einen 30-jährigen Türsteher erschossen. Den Täter und das Opfer verband eine jahrelange, von beiden Seiten mit harten Bandagen geführte Rivalität. In jener Nacht hatten sie sich in Zürich Affoltern verabredet, um ihren Streit zu klären. Auf Geheiss des Haupttäters nahm der 27-jährige Türke eine Schusswaffe mit.

Der tödliche Schuss soll gefallen sein, als die gegnerische Gruppe bereits die Flucht angetreten habe. Den Schuss abgegeben haben soll der Hauptbeschuldigte. Das Bezirksgericht sprach ihn im März 2020 der mehrfachen, teilweise versuchten vorsätzlichen Tötung und diverser weiterer Delikte schuldig. Zusätzlich zur Freiheitsstrafe erliess es eine - eher symbolische - Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu 10 Franken.

Der 37-jährige Familienvater war seit seiner Kindheit immer wieder straffällig geworden, war bis zu dem Vorfall in Zürich Affoltern aber stets mit milden Strafen davongekommen. Seine beiden beteiligten Kollegen wurden vom Bezirksgericht ebenfalls verurteilt. Der Türke wurde vom Hauptvorwurf der Gehilfenschaft zur vorsätzlichen Tötung freigesprochen. Wegen anderer Delikte erhielt er aber eine teilbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

FrankenGerichtMord