Ermittler dürfen Geräte von Winterthurer Angreifer auswerten
Die Ermittler der Bundesanwaltschaft dürfen die sichergestellten Geräte des mutmasslichen Messerangreifers von Winterthur auswerten. Das Zwangsmassnahmengericht hat die Entsiegelungsersuche der Bundesanwaltschaft gutgeheissen.

Die Bundesanwaltschaft bestätigte am Freitag auf Anfrage von Keystone-SDA einen Bericht des Regionaljournals Zürich-Schaffhausen von Radio SRF vom Donnerstag.
Das Zwangsmassnahmengericht hiess nicht nur die Entsiegelungsersuche gut. Es gab auch dem Antrag der Bundesanwaltschaft statt, die Untersuchungshaft des 31-jährigen Tatverdächtigen um weitere sechs Monate zu verlängern, wie Bundesanwaltschaft weiter bestätigte.
Der vorbestrafte Islamist hatte sich Ende Mai in verwirrtem Zustand selber bei der Polizei gemeldet. Diese wies ihn über eine fürsorgerische Unterbringung in die Psychiatrie ein. Zwei Tage später durfte der Mann die Klinik verlassen. Am Tag darauf stach der mutmassliche Täter am Winterthurer Bahnhof auf drei Passanten ein. Er rief bei der Tat mutmasslich «Allahu Akbar». Der mutmassliche Täter wurde verhaftet.
Der schweizerisch-türkische Doppelbürger, der in Winterthur aufgewachsen ist, war den Sicherheitsbehörden bereits seit 2015 wegen der Verbreitung von IS-Propaganda bekannt. Er bewegte sich unter anderem im Umfeld der als extremistisch geltenden früheren Winterthurer An'Nur Moschee.
Der Fall löste eine intensive Debatte über behördliche Einschätzungen, das Arztgeheimnis und den Entzug des Bürgerrechts aus. Die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen ihn wegen mehrfachen versuchten Mordes sowie wegen Unterstützung beziehungsweise Beteiligung an einer terroristischen Organisation.
Weil sich der Beschuldigte gegen die Durchsuchung seines Laptops und Handys gewehrt hatte, konnte die Bundesanwaltschaft die elektronischen Geräte des mutmasslichen Täters vorerst nicht auswerten und nicht überprüfen, ob es vielleicht ein Netzwerk im Hintergrund gegeben haben könnte.






