Seit Einführung des 24-Stunden-Asylverfahrens haben sich die Asylgesuche stark reduziert. In Zürich gingen die Zahlen um über 60 Prozent zurück.
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Mit dem 24-Stunden-Asylverfahren reduzieren sich die Gesuche. (Archivbild) - keystone

Das 24-Stunden-Verfahren für aussichtslose Asylgesuche aus nordafrikanischen Staaten im Bundesasylzentrum Zürich hat sich gemäss dem SEM bewährt. Die Gesuche aus diesen Ländern gingen im ersten Halbjahr seit Einführung um 40 Prozent zurück. Seit Ende April wendet der Bund die Schnellverfahren landesweit an.

Die Anerkennungsquote von Gesuchen aus Marokko, Algerien, Tunesien und Libyen liegt um ein Prozent. Das 24-Stunden-Verfahren stellt sicher, dass diese Personen, welche die Schweiz in den allermeisten Fällen wieder verlassen müssen, die Strukturen nicht unnötig belasten, wie das Staatssekretariat für Migration (SEM) am Freitag mitteilte.

Zürich: Rückgang um 62 Prozent

Seit November 2023 werden die meisten Asylgesuche aus diesen Staaten im Bundesasylzentrum Zürich behandelt. Dabei zeigte sich dort nach SEM-Angaben ein Rückgang um 62 Prozent. Über alle Bundesasylzentren gesehen sanken die Asylgesuche aus den drei Maghreb-Staaten und Libyen um 40 Prozent.

Im Zentrum in Zürich stellten zwischen November und April 413 Personen aus diesen vier Herkunftsländern ein Gesuch. Auf 102 trat das SEM nicht ein, weil ein anderer Dublin-Staat zuständig ist.

Zusammenarbeit bezüglich Intensivstraftätern verstärkt

185 schrieb es ab, weil die Asylsuchenden das Zentrum verliessen oder Mitwirkungspflichten verletzten. Bei 98 dieser Abschreibungen verfügte es die Wegweisung in einen anderen Dublin-Staat. 31 Gesuche wurden abgelehnt. Asylgewährungen gab es nicht.

Bund und Kantone verstärkten ihre Zusammenarbeit bei den Problemen mit einer kleinen Zahl von hochmobilen Intensivstraftätern im Asylwesen, wie das SEM weiter schrieb. Dabei sehen sie einen verbesserten Informationsfluss und Runde Tische vor.

Zugangsbeschränkung kaum umsetzbar

Den Zugang zu den Bundesasylzentren schränkt das SEM an den Wochenenden nicht ein. Den Missbrauch der Unterkünfte sollen andere Massnahmen verhindern.

In der Vergangenheit hätten sich regelmässig Asylsuchende an Wochenenden in Bundesasylzentren angemeldet und seien abgereist, ohne sich die Fingerabdrücke nehmen zu lassen und so das Asylverfahren formell einzuleiten, schrieb das SEM. Eine Zugangsbeschränkung an den Wochenenden wäre aber schwierig umzusetzen, da der Zugang für verletzliche Personen garantiert sein müsse.

Schriftliche Begründung nicht mehr notwendig

Das SEM prüft deshalb eine Pikettorganisation in einzelnen Zentren. Deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen die Fingerabdrücke nehmen und die Zugangsberechtigung prüfen. Abweisen würden sie Personen, deren Asylgesuch bereits in anderen Zentren behandelt wird, abgeschlossen oder in den letzten fünf Jahren abgeschrieben wurde.

Im weiteren müssen Asylsuchende aus Ländern mit sehr tiefer Anerkennungsquote ihre Gesuche künftig nicht vorab schriftlich begründen. Das SEM erklärte den Verzicht darauf mit den grossen rechtlichen und praktischen Schwierigkeiten. Es prüft mit den Kantonen Alternativen.

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