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24-Jährigem tut Angriff auf Polizisten in Zürcher Moschee leid

Keystone-SDA Regional
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Zürich,

Ein 24-Jähriger griff in Zürich Polizisten an und störte Gläubige. Vor dem Bezirksgericht Horgen erklärte er, aus Wahn gehandelt zu haben.

Horgen Urteil Alkohol Autofahrt
Ein Foto des Bezirksgericht Horgen. - keystone

Ein 24-Jähriger hat in Zürich Polizisten angegriffen und Gläubige gestört. Am Bezirksgericht Horgen sagte er, dass er im Wahn gehandelt habe. Der Angriff tue ihm leid.

Der Mann befindet sich zurzeit in der Psychiatrischen Klinik Rheinau. Bei ihm wurde paranoide Schizophrenie diagnostiziert. Er habe gar nicht verstanden, warum die Polizisten gekommen seien, sagte er am Dienstag.

Er gab alle Taten zu, darunter Tritte gegen die Polizisten. Im Gefängnis Horgen zündete er später seine Zelle an, wobei er sich selber Verletzte. Er habe sich eingeengt gefühlt, im Wahn gehandelt.

Die Richter wollen das Urteil am Nachmittag sprechen. Staatsanwaltschaft und Verteidiger fordern eine Fortsetzung der stationären Massnahme.

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Kommentare

User #1273 (nicht angemeldet)

Das eine oder andere verstehe ich. Aber was heisst "Er störte Gläubige?" Was hat er da genau getan? Wenn also Gläubige mich stören, z.B. mich auf öffentlichen Plätzen stören oder gar bedrängen, kann ich die auch in eine Verwahrung bringen?

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