19 Jahre Gefängnis nach tödlicher Sexualgewalt an Partnerin
Ein 41-jähriger Mann ist in Genf wegen Mordes mit Eventualvorsatz und sexueller Nötigung mit besonderer Grausamkeit zu 19 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Seine 42-jährige Partnerin war nach schwerer sexualisierter Gewalt in der gemeinsamen Wohnung in Vernier GE gestorben.

Die Tat ereignete sich am 24. März 2023. Das Paar führte nach Einschätzung des Genfer Kriminalgerichts eine «toxische» Beziehung, die von Gewalt, Eifersucht, Geldproblemen sowie Alkohol- und Drogenkonsum geprägt war.
Nachdem beide an jenem Tag während Stunden Alkohol getrunken hatten, legte sich die Frau schlafen. Ihr Partner fügte ihr daraufhin bei einer gewaltsamen analen Penetration mit der Faust und/oder einem Gegenstand aussergewöhnlich schwere innere Verletzungen zu. Diese reichten laut Gericht bis zu 42 Zentimeter tief in den Dickdarm.
Der Beschuldigte bestritt, für die Verletzungen verantwortlich zu sein. Das Gericht sah seine Täterschaft aufgrund einer Reihe von Indizien jedoch als erwiesen an. Unter anderem wurden Fäkalspuren an seinem Unterarm sowie an einer Flasche gefunden. Hinzu kamen Kampfspuren an beiden Beteiligten.
Die von der Verteidigung vorgebrachte Möglichkeit, dass eine dritte Person beteiligt gewesen sein könnte, schloss das Gericht aus. Die durch die Penetration verursachte massive Blutung habe zum Tod der Frau geführt. Trotz ihres Alkoholkonsums sei sie zum Zeitpunkt der Tat bei Bewusstsein gewesen.
Das Gericht qualifizierte die Tat insbesondere wegen ihrer ausserordentlichen Grausamkeit und Brutalität als Mord. Der Mann war bereits mehrfach wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung verurteilt worden, erstmals bereits als Jugendlicher.
Die Frau habe nach der Tat noch mehrere Minuten im Sterben gelegen. Der Beschuldigte alarmierte nicht sofort die Rettungskräfte und beseitigte Blutspuren in der Wohnung.
Einen direkten Tötungsvorsatz sah das Gericht nicht als erwiesen an. Es sprach den Mann deshalb des Mordes mit Eventualvorsatz sowie der sexuellen Nötigung mit besonderer Grausamkeit schuldig. Wer seinen Unterarm mit derart grosser Kraft und so tief einführe, müsse die tödliche Gefahr erkennen und nehme diese in Kauf, hielt das Gericht fest.
Verurteilt wurde der 41-Jährige zudem wegen einer sexuellen Handlung an einer urteilsunfähigen Person. Im Jahr 2022 hatte er eine andere Frau gegen deren ausdrücklich geäusserten Willen anal penetriert.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe und eine Verwahrung verlangt. Nach Ansicht des Gerichts ist das Rückfallrisiko hinsichtlich eines Tötungsdelikts jedoch nicht hoch genug für eine Verwahrung.
Der aus Sierra Leone stammende Mann wird zudem für 15 Jahre des Landes verwiesen. Seine Verteidigerin Lucie Ben Hamza-Noir, die auf Freispruch plädiert hatte, erwägt Berufung.










