Schaffhausen

    Kanton Schaffhausen: Verbot von Laserpointern

    Per 1. Juni 2019 ist das Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) in Kraft getreten.

    Schaffhauser Polizei
    Schaffhauser Polizei - Keystone

    Mit dem Inkrafttreten der neuen eidgenössischen Bestimmungen ist die Verwendung von Laserpointern, die nicht der Laserklasse 1 zugeordnet werden können, auch im Kanton Schaffhausen verboten. Es gilt eine Übergangsfrist für den Besitz von Laser der Klasse 1M, 2M, 3R, 3B oder 4 sowie nicht gekennzeichneten Laserpointern bis zum 1. Juni 2020.

    Laserpointer der Klasse 2 müssen bis spätestens 1. Juni 2021 entsorgt werden.

    Die neu geltenden Bestimmungen bezüglich Laserpointer können auf der Website des Bundesamts für Gesundheit www.bag.admin.ch/laserpointer nachgelesen werden.

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