Der fehlbare Autolenker wurde wegen Ablenkung am Steuer verzeigt.
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Anlässlich einer Verkehrskontrolle am Donnerstag (12. April 2018) beobachteten die Einsatz-kräfte kurz vor 14:15 Uhr einen Autolenker mit einem Notebook auf seinem Schoss. Der Mann wurde an der Aegeristrasse in Zug angehalten und zur Anzeige gebracht. Der 38-Jährige muss sich vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug verantworten.

Lenken statt ablenken

Unaufmerksamkeit und Ablenkung sind auf Schweizer Strassen die Unfallursache Nummer eins. Ein Blick aufs Display hier, ein Knopfdruck da. Es braucht wenig, um im Strassenverkehr abgelenkt zu werden. Es braucht aber auch wenig, um sich vor Ablenkung zu schützen. Mit fol-genden Verhaltensregeln und Tipps können Sie die Ablenkungsgefahr deutlich reduzieren:

Vor der Fahrt

• Smartphone, Notebook etc. weglegen

• Zielort im Navi einstellen

• MP3-Player anschliessen und Wiedergabeliste auswählen

• Radiosender auswählen, ggf. Kurzwahltasten für verschiedene Sender programmieren

• Für längere Fahrten sind genügend Verpflegungspausen einzuplanen

Während der Fahrt

• Telefonieren, SMS lesen/schreiben nur im stehenden Auto, abseits der Fahrbahn

• Auch mit Freisprecheinrichtung gilt: Komplizierte oder heikle Gespräche sind zu unterlassen

• Musik-Lautstärkepegel darf die Verkehrsgeräusche nicht übertönen

• CD-Wechsel vermeiden oder dem Beifahrer überlassen

Art. 3 Abs. 1 VRV

Der Fahrzeugführer muss seine Aufmerksamkeit der Strasse und dem Verkehr zuwenden. Er darf beim Fahren keine Verrichtung vornehmen, welche die Bedienung des Fahrzeugs erschwert. Er hat ferner dafür zu sorgen, dass seine Aufmerksamkeit insbesondere durch Tonwiedergabegeräte sowie Kommunikations- und Informationssysteme nicht beeinträchtigt wird.

-Mitteilung der Kantonspolizei Zug

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