Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen: Freisprüche
Im Prozess um das Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen im Süden Deutschlands mit fünf Toten und Dutzenden Verletzten sind die beiden angeklagten Bahn-Mitarbeiter freigesprochen worden. Das hat das Landgericht München II entschieden.

Die Staatsanwaltschaft hatte Freiheitsstrafen auf Bewährung für die beiden Männer gefordert: für den Fahrdienstleiter ein Jahr auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung, für den zuständigen Bezirksleiter zwei Jahre. Die Verteidiger der Angeklagten forderten jeweils Freispruch für ihre Mandanten.
Fünf Menschen starben und mehr als 70 wurden verletzt als der Zug vor dreieinhalb Jahren in Burgrain bei Garmisch-Partenkirchen entgleiste. Der Grund waren marode Schienen. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass die beiden Angeklagten das Unglück hätten verhindern können. Die Einschätzung teilte das Gericht nicht.
Die Staatsanwältin sah bei dem Bezirksleiter, der Instandsetzungsmassnahmen immer wieder verzögert haben soll, «wiederholtes und systematisches Versagen» über Jahre hinweg.
Bei dem Fahrdienstleiter sah die Staatsanwaltschaft lediglich ein «Augenblicksversagen» nach jahrelang tadelloser Arbeit. Er hatte am Vortag des Unglücks den Hinweis eines Lokführers über Auffälligkeiten an der späteren Unfallstelle nicht weitergeleitet.
Beide Angeklagte hatten sich im Prozess ergriffen und sehr betroffen über das Unglück gezeigt. Zu Beginn des Prozesses hatten sie sich umfangreich geäussert und bei den Hinterbliebenen und Betroffenen entschuldigt. Nach den Plädoyers ihrer Anwälte schlossen sie sich jeweils den Ausführungen ihrer Verteidiger an. Der Bezirksleiter betonte noch einmal, wie leid ihm das Unglück tue und wünschte den Betroffenen viel Kraft.









