Das Bundesverfassungsgericht verkündet heute (09.30 Uhr) eine Entscheidung zum Einsatz von sogenannten Staatstrojanern durch Sicherheitsbehörden des Landes Baden-Württemberg.
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Justitia - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Die im Landespolizeigesetz fixierte Erlaubnis zur sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung stellt nach Ansicht der Kläger - der Gesellschaft für Freiheitsrechte und des Stuttgarter Chaos Computer Clubs - allerdings eine Verletzung des staatlichen Schutzauftrags dar..
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Datenschützer und Bürgerrechtsaktivisten legten dagegen eine Verfassungsbeschwerde ein. Konkret geht es um die Befugnis von Ermittlern, etwa in Fällen möglicher Anschlagsplanungen unter Ausnutzung von Sicherheitslücken heimlich Überwachungssoftware auf Computern oder Handys von Verdächtigen zu installieren. Damit können sie laufende Kommunikation etwa via Messenger live mitverfolgen.

Die im Landespolizeigesetz fixierte Erlaubnis zur sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung stellt nach Ansicht der Kläger - der Gesellschaft für Freiheitsrechte und des Stuttgarter Chaos Computer Clubs - allerdings eine Verletzung des staatlichen Schutzauftrags dar. Grund ist, dass die Behörden zur Installation Schwachstellen in IT-Systemen ausnutzen dürfen, die selbst den Herstellern noch unbekannt sind. Die Kläger argumentieren, dass Behörden dann keine Motivation mehr hätten, Sicherheitslücken schliessen zu lassen.

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