Verbraucherzentrale warnt vor zu hohen Abschlägen

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Deutschland,

Flattern neue Abschlagsrechnungen ins Haus raten Verbraucherschützer, diese genau zu prüfen. Denn sie könnten zu hoch berechnet sein.

Laut Gesetz dürfen die Versorger nur Abschläge verlangen, die sich am durchschnittlichen Verbrauch des Haushalts und am aktuellen Preis orientieren.
Laut Gesetz dürfen die Versorger nur Abschläge verlangen, die sich am durchschnittlichen Verbrauch des Haushalts und am aktuellen Preis orientieren. - Bernd Weissbrod/dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz erhält zunehmend Hinweise auf zu hoch berechnete Gas- und Stromabschläge.

Wie sie in Mainz mitteilte, stellen Versorger in manchen Fällen mehrere Hundert Euro mehr im Monat in Rechnung als ihnen zustehen. Laut Gesetz dürfen die Versorger nur Abschläge verlangen, die sich am durchschnittlichen Verbrauch des Haushalts und am aktuellen Preis orientieren.

Die Gasversorger müssen den Angaben nach das Gas für den Winter vorfinanzieren, viele rechnen laut der Verbraucherzentrale mit grossen Zahlungsausfällen im kommenden Winter. Dabei könnten manche Versorger bereits jetzt in einer wirtschaftlichen Schieflage sein, hiess es. Im Falle einer Insolvenz wäre das vorausgezahlte Geld der Kunden jedoch verloren, ohne dass das bezahlte Gas ankommt. Die Verbraucherzentrale rät deshalb, die neuen Abschlagsrechnungen genau zu prüfen und bei Fehlern zu reklamieren. Welches Niveau angemessen sei, könne aus dem Vorjahresverbrauch errechnet werden.

Davon, den Abschlagsbetrag eigenmächtig zu kürzen und nur einen Teil zu bezahlen, rät die Zentrale jedoch ab. Als Folge könne nämlich eine Vertragskündigung drohen oder bei einem Rückstand von zwei Monatsabschlägen bereits eine Versorgungssperre verhängt werden.

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