Vor dem Landgericht Offenburg wird am Freitag (14.00 Uhr) das Urteil gegen den sogenannten Waldläufer von Oppenau erwartet.
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Justitia - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Staatsanwaltschaft forderte im seit Mitte Januar laufenden Prozess eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten wegen illegalen Waffenbesitzes, Widerstands gegen die Staatsgewalt, Körperverletzung und Geiselnahme in einem minderschweren Fall..
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Der heute 32-jährige Yves R. entwaffnete im vergangenen Sommer in einer Waldhütte nahe der baden-württembergischen Stadt vier Polizisten, floh in den Schwarzwald und wurde von Polizeihundertschaften tagelang gesucht. Der Grosseinsatz, der auch zur Schliessung von Schulen und Geschäften in Oppenau führte, sorgte bundesweit für Schlagzeilen.

Die Staatsanwaltschaft forderte im seit Mitte Januar laufenden Prozess eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten wegen illegalen Waffenbesitzes, Widerstands gegen die Staatsgewalt, Körperverletzung und Geiselnahme in einem minderschweren Fall. Die Verteidigung bestritt hingegen den Vorwurf der Geiselnahme und forderte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten.

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