Urteil gegen Grasser: Falsches Datum verzögert Haftantritt
Ein Datumsfehler im Urteil des OGH sorgt für Chaos. Der Fehler verschiebt den Haftantritt von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat im Urteil gegen den österreichischen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser ein falsches Datum eingetragen. Das Urteil war mit dem 20. März 2025 datiert, obwohl die Verkündung erst fünf Tage später, am 25. März, erfolgte.
Das fehlerhafte Dokument wurde an die Parteien im Buwog-Verfahren zugestellt, wie «Krone» berichtet. Der Fehler fiel dem Höchstgericht selbst auf.
Am Montag wurden die Urteile neu ausgefertigt – diesmal mit dem richtigen Datum. Das OGH informierte die Parteien, dass die zuvor zugestellten Ausfertigungen wegen des falschen Datums gegenstandslos seien.
Haftantritt verzögert sich nach Urteil
Die Aufforderung zum Haftantritt für Grasser basierte auf dem fehlerhaften Urteil. Rechtsexperten gehen davon aus, dass der zuständige Richter die Aufforderungen erneut verschicken muss.

Damit ist gesichert, dass die gesetzliche 30-Tage-Frist für den Strafantritt korrekt zu laufen beginnt. Für Grasser bedeutet das zusätzliche Zeit in Freiheit, wie ein Insider gegenüber der «Krone» erklärt.
Der OGH hatte im März die Strafe für Grasser auf vier Jahre Haft halbiert aufgrund der langen Verfahrensdauer. Die Zustellung des schriftlichen Urteils verzögerte sich bereits vor der Datums-Panne und wird nun ausgedehnt.
Rechtliche Folgen
Laut Rechtsexperten beeinträchtigt die Fehldatierung nicht die Rechtskraft des Urteils an sich. Sie hat jedoch direkte Auswirkungen auf die Fristberechnung für den Haftantritt.
Die Frist beginnt erst mit der Zustellung eines korrekten Urteils zu laufen. Das Erstgericht muss daher neue Aufforderungen verschicken, wie «Heute.at» berichtet.
Ein ähnlicher Fall ereignete sich bereits 2018, als der OGH einen Datumsfehler in einem anderen prominenten Verfahren korrigieren musste. Damals führte dies zu einer Verzögerung des Strafantritts um mehrere Wochen.
Grassers nächste Schritte
Karl-Heinz Grasser wird seine Haftstrafe voraussichtlich in der Justizanstalt Innsbruck antreten. Nach Zustellung der neuen Aufforderung hat er 30 Tage Zeit, die Strafe anzutreten.
Sollte er dieser Aufforderung nicht nachkommen, droht die Festnahme. Grasser hat zudem angekündigt, eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einzubringen.

Der EGMR kann den Haftantritt jedoch nicht aufhalten, sondern lediglich eine Menschenrechtsverletzung feststellen, wie «PULS 24» berichtet.
Verurteilung von Grasser
Karl-Heinz Grasser wurde verurteilt, weil er sich der Untreue und Geschenkannahme schuldig gemacht hat. Das Urteil bezieht sich auf den sogenannten Buwog-Prozess: Dabei ging es um den Verkauf von 60'000 Bundeswohnungen im Jahr 2004.
Grasser soll einem privaten Investor entscheidende Informationen über den Kaufpreis verschafft haben.
Dadurch erhielt das Immobilienunternehmen des Investors den Zuschlag und Grasser sowie weitere Beteiligte kassierten Millionenprovisionen, wie die «Tagesschau» berichtet.