Urteil: Fotografieren von Falschparkern rechtlich zulässig
Das Fotografieren von Falschparkern ist laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts im bayerischen Ansbach rechtlich zulässig.

Das Wichtigste in Kürze
- Anzeigenerstatter wurden von Datenschützern gerügt.
In zwei Grundsatzfällen gab das Gericht am Donnerstag zwei Männern Recht, die für die Ablichtung von Falschparkern Verwarnungen des Landesamts für Datenschutzaufsicht bekommen hatten. Die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts sind noch nicht rechtskräftig. Das Landesamt kündigte an, die Urteilsgründe genau zu prüfen. (Aktenzeichen: AN 14 K 22.00468 und AN 14 K 21.01431)
Die beiden Bürger hatten Fotos von falsch geparkten Autos gemacht und diese an die Polizei geschickt. Bei den angezeigten Verstössen handelte es sich etwa um Parken im absoluten Halteverbot oder auf Gehwegen.
Das Gericht musste nach den Rügen durch das Landesamt für Datenschutzaufsicht nun klären, ob das Fotografieren eine rechtmässige Datenverarbeitung nach der Datenschutzgrundverordnung war. Strittig war insbesondere, ob für eine rechtmässige Datenverarbeitung die Anzeigenerstatter von dem Parkvergehen persönlich betroffen sein mussten.
Ausserdem war strittig, ob nicht die Schilderung des Parkvergehens und des Kennzeichens ohne Foto ausreichend wäre. Das Landesamt empfand etwa als problematisch, dass über den Parkvorgang hinausgehende Daten mit den Fotos erhoben würden – etwa durch das Fotografieren auch anderer Autos und Menschen.
Hingegen argumentierten die immer wieder als Anzeiger von Falschparkern auftretenden Kläger, dass die Polizei zum Beweis möglichst genaue Fotoaufnahmen verlangt habe. Ausserdem werde die Verfolgung der Falschparker durch die Fotos einfacher.
Das Verwaltungsgericht gab den beiden Anzeigenerstattern Recht. Die schriftlichen Urteilsgründe lagen noch nicht vor. Gegen die Urteile kann Berufung zum bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden.
Der Präsident des Landesamts, Michael Will, erklärte, bei der Analyse der Urteilsgründe werde seine Behörde ein besonderes Augenmerk darauf legen, ob die Entscheidung durch die besonderen Umstände der vorliegenden Fälle bestimmt worden sei oder ob von dem Gericht eine kritische Neubewertung der Nutzung von Fotoaufnahmen im öffentlichen Raum eingeleitet werde.
Ausserdem werde das Landesamt nun mit den zuständigen Ordnungsbehörden und der Polizei über den Umgang mit solchen Fotos sprechen. Es sollten klare und einheitliche Informationen erreicht werden, welche Angaben bei einer Anzeige wegen Falschparkens verlangt würden und welcher Kommunikationsweg genutzt werden solle.