Die EU-Kommission will bereits im Juni beurteilen, ob die Ukraine offizieller EU-Beitrittskandidat werden kann.
Wolodymyr Selenskyj spricht während einer Online-Pressekonferenz nach dem EU-Ukraine-Gipfel im Europäischen Rat. Foto: Stephanie Lecocq/Pool EPA/AP/dpa
Wolodymyr Selenskyj spricht während einer Online-Pressekonferenz nach dem EU-Ukraine-Gipfel im Europäischen Rat. Foto: Stephanie Lecocq/Pool EPA/AP/dpa - dpa-infocom GmbH
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die EU will im Juni sich erstmals zum Beitrittsgesuch der Ukraine äussern.
  • Eine Kommission soll bis dann eingeschätzt haben, ob das Gesuch gültig ist.
  • Das Land hatte unmittelbar nach der russischen Invasion ein Antrag gestellt.

Das gab Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am Montag auf Twitter bekannt. Wenn die Einschätzung der Brüsseler Behörde positiv ausfällt, könnte die Ukraine im Anschluss den Status eines EU-Beitrittskandidaten bekommen, wenn alle EU-Staaten zustimmen.

Dieser wiederum ist Voraussetzung für den Start von Beitrittsverhandlungen.

Die Ukraine hatte im März, kurz nach dem Beginn des russischen Angriffskriegs gegen das Land, einen Antrag auf Aufnahme in die EU gestellt. Die zuständige Kommission prüft diesen nun und hat dazu auch einen Fragenkatalog an Kiew übermittelt. «Wir freuen uns auf die Antworten auf den Fragebogen zur EU-Mitgliedschaft», schrieb von der Leyen am Montag.

Ukraine hofft auf schnelles Verfahren

Der Kommission zufolge dienen die Antworten des Fragebogens dazu, die politischen und wirtschaftlichen Beitrittskriterien zu bewerten. Die Ukraine hatte Mitte April bereits einen ersten Teil des Fragebogens zur EU-Mitgliedschaft übermittelt. Aus der Kommission hiess es, sobald alle Antworten eingegangen seien, werde man die Stellungnahme zügig fertigstellen.

Nachdem die Behörde die Einschätzung abgegeben hat, können die EU-Länder darüber abstimmen, der Ukraine den offiziellen Kandidatenstatus zu verleihen. Alle 27 EU-Staaten müssen damit einverstanden sein. Die darauf folgenden Verhandlungen über ein Beitrittsabkommen dauern normalerweise Jahre. Letztendlich müssen alle EU-Staaten dem finalen Beitritt noch einmal einstimmig zustimmen.

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