Nach der UBS Berufung legt die französische Staatsanwaltschaft nach. Dabei geht es insbesondere um den Freispruch von Raoul Weil.
UBS Berufung
Raoul Weil (l) am 20. Februar im Pariser Gerichtshaus. - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die französische Staatsanwaltschaft hat Berufung gegen das UBS-Urteil eingelegt.
  • Ihr ist insbesondere der Freispruch von Raoul Weil ein Dorn im Auge.

Angeblich illegale Kundenanwerbung auf französischem Boden und Geldwäscherei im Zusammenhang mit Steuerhinterziehung, waren Grund des Prozesses. Involviert waren die UBS, fünf ehemalige Mitarbeiter sowie die französische Tochter der Bank.

Die UBS wurde am 20. Februar von einem französischen Gericht verurteilt und legte noch am gleichen Tag Berufung gegen das Urteil ein.

Nur für einen ging es dabei glimpflich aus: Den damaligen Chef der UBS-Vermögensverwaltung Raoul Weil. Der 59-Jährige kam vor dem Pariser Gericht straffrei davon.

Frankreich will UBS Berufung

Dies passt der französischen Staatsanwaltschaft gar nicht. Sie hat nun Berufung eingelegt. Dies hat die zuständige Abteilung für Finanzdelikte gegenüber der «NZZ» bestätigt. Somit muss Raoul Weil erneut vor dem Gericht in Paris erscheinen.

Der Prozess in Frankreich dürfte in rund zwei Jahren beginnen und damit neu aufgerollt werden. Vorerst muss weder die Bank noch die fünf Verurteilten die geforderte Strafe zahlen, da eine Anfechtung des Urteils vorliegt.

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