TÜV vor Pariser Urteil in Brustimplantate-Skandal
Rund zehn Jahre nach dem Skandal um minderwertige Brustimplantate des französischen Herstellers PIP fällt in Paris ein neues Urteil gegen den TÜV Rheinland: Das Pariser Berufungsgericht entscheidet am Donnerstag (11.00 Uhr), ob die deutsche Prüfstelle eine Mitverantwortung trägt, weil sie die Prothesen für unbedenklich erklärte.

Das Wichtigste in Kürze
- In dem Verfahren geht es um Schadenersatz für rund 1700 Trägerinnen der schadhaften Brustimplantate sowie für sechs Händler..
Die Vorinstanz hatte den TÜV freigesprochen.
In dem Verfahren geht es um Schadenersatz für rund 1700 Trägerinnen der schadhaften Brustimplantate sowie für sechs Händler. Die TÜV-Anwälte argumentieren, die Prüfstelle sei ebenso wie die Gesundheitsbehörden von dem Implantate-Hersteller getäuscht worden. In einem anderen Verfahrensstrang hatte ein Gericht in Aix-en-Provence den TÜV im Februar zu Schadenersatz in Höhe von mehr als 40 Millionen Euro an Frauen verurteilt. Der TÜV hatte damals angekündigt, Rechtsmittel gegen die Entscheidung zu prüfen.