Ab Juli gilt in Tschechien keine grundsätzliche Maskenpflicht mehr - die Hauptstadt Prag ausgenommen.
Maskenpflicht
Maskenträger in Prager U-Bahn. - AFP
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Das Wichtigste in Kürze

  • Wegen Zunahme von Corona-Fällen Maskenpflicht in Istanbul und Ankara eingeführt.

Die pauschale Pflicht, zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie in der Öffentlichkeit eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, werde zum 1. Juli aufgehoben, sagte Gesundheitsminister Adam Vojtech am Donnerstag. Die Masken müssten allerdings weiter in Läden und öffentlichen Verkehrsmitteln in Prag getragen werden. Dort war wegen eines positiv getesteten Vize-Bürgermeisters die Arbeit des Rathauses lahmgelegt worden.

Auch im nordöstlichen Bezirk Karvina sollen vorsichtshalber weiter Masken getragen werden. Dort waren kürzlich fast 500 Menschen mit Verbindungen zur Kohlemine Darkov positiv auf das neuartige Coronavirus getestet worden. Landesweit wurden mittlerweile 10.176 Ansteckungen registriert, 333 Infizierte starben.

Als weitere Lockerung wird in Tschechien am 22. Juni die Obergrenze für Teilnehmer an öffentlichen Veranstaltungen von 500 auf 1000 angehoben. Bei Fussballspielen und ähnlichen Veranstaltungen dürfen bis zu 5000 Menschen zuschauen, die in Tausendergruppen in fünf verschiedenen Bereichen platziert werden. Ab kommenden Montag gelten auch die Abstandsregeln in Museen, Galerien und Schlössern nicht mehr. Ab dem 1. Juli dürfen Nachtclubs in Tschechien wieder öffnen und Bars und Restaurants länger als bis 23.00 Uhr offen haben.

Die türkischen Behörden verfügten derweil eine Maskenpflicht in der Öffentlichkeit für die Hauptstadt Ankara und die Metropole Istanbul. Sie reagierten damit auf einen deutlichen Anstieg der Corona-Infektionen in den beiden Städten. Damit gilt nun in 48 der 81 türkischen Provinzen eine Maskenpflicht.

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