«Teufel im Kopf»: Prozess um Messerangriff in Deutschland
Der Verteidiger des mutmasslichen Messerstechers von Aschaffenburg bezeichnete den Angriff seines Mandanten auf unschuldige Kinder als Tat eines Wahnsinnigen.

Der Verteidiger des mutmasslichen Messerstechers von Aschaffenburg in Süddeutschland hat den Angriff seines Mandanten auf unbescholtene Kinder als «Tat eines Wahnsinnigen» bezeichnet.
Der 28-Jährige habe damals Stimmen gehört und könne sich an die Attacke am 22. Januar in einem städtischen Park nur diffus erinnern, sagte Rechtsanwalt Jürgen Vongries zu Beginn des sogenannten Sicherungsverfahrens vor dem Landgericht im bayerischen Aschaffenburg, nahe Frankfurt.
Die Opfer habe er zufällig ausgesucht, warum sei unklar. «Genau diese Frage werden wir nicht beantworten können», sagte Vongries. Der Afghane sei ein sehr kranker Mensch, der sich seither Vorwürfe mache.
Verdächtiger nennt Angst und «Teufel im Kopf» als Tatmotiv
Dem psychiatrischen Gutachter sagte der Verdächtige nach Angaben seines Anwalts, er habe das rund 30 Zentimeter lange Küchenmesser aus seiner Flüchtlingsunterkunft in Alzenau (Landkreis Aschaffenburg) mitgenommen, weil er Angst vor einem Angriff gehabt habe, sagte Vongries. «Er habe einen Teufel im Kopf gehabt, der viel mit ihm geredet habe.»
Laut einem ersten psychiatrischen Gutachten ist der Beschuldigte an paranoider Schizophrenie erkrankt und war bei der Tat schuldunfähig.
Bei der Attacke starben ein zwei Jahre alter deutscher Junge marokkanischer Herkunft und ein 41 Jahre alter Mann, der den Angegriffenen helfen wollte. Zudem wurden ein zweijähriges Mädchen aus Syrien, ein weiterer Helfer (damals 72) und eine Erzieherin (59) verletzt.
28-Jähriger wegen Gewalttat in psychiatrischer Klinik
In dem Sicherungsverfahren geht es um die zunächst unbefristete Unterbringung des 28-Jährigen in einem psychiatrischen Spital. Der Beschuldigte war bereits vor der Gewalttat polizeibekannt und mehrfach in einer Psychiatrie.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Verdächtigen Mord, versuchten Mord, Totschlag, versuchten Totschlag, Bedrohung sowie diverse Körperverletzungsdelikte vor.
Die Vorwürfe der sogenannten Antragsschrift der Staatsanwaltschaft träfen zu, sagte der Verteidiger.