Am Freitag sind Teile der Bundesrepublik einem Sturm der höchsten Warnstufe ausgesetzt. Bei Sturmschäden soll die Versicherung schnellstens informiert werden.
Sturmschäden
Sturmschäden auf einem Dach. Marijan Murat/dpa/dpa-tmn - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Laut der GDV sind Sturmschäden an Häusern meist von Versicherungen gedeckt.
  • Wichtig dabei ist, dass die Schäden der Versicherung umgehend gemeldet werden.

Für Schäden am Haus, etwa ein abgedecktes Dach, einen zerstörten Schornstein oder ähnliche Schäden an Nebengebäuden, kommt die Wohngebäudeversicherung auf. Für die Einrichtung ist die Hausratversicherung zuständig. Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hin.

Sturmschäden schnellstmöglich melden

Wie aber genau vorgehen, wenn der Schadensfall eingetreten ist? Es ist wichtig, schnell zu handeln, denn Schäden müssen der Versicherung umgehend gemeldet werden. Der Versicherer teilt Betroffenen mit, ob sie direkt einen Handwerker kontaktieren können oder ob die Versicherung erst einen Gutachter vorbeischickt.

Bis dahin sollten Versicherte alle Aufräumarbeiten von Sturmschäden unterlassen, die die Feststellung des Schadens erschweren könnten. Auch Unrat sollte nicht weggeworfen werden, bis die Versicherung dem zustimmt.

Sturmschäden
Besser gut dokumentieren: Schäden an Hab und Gut sollten für Versicherer detailliert festgehalten werden. Alexander Prautzsch/dpa-tmn - dpa

Die Schäden sollten Betroffene zusätzlich möglichst detailliert mit Fotos oder Videos dokumentieren. Der GDV rät auch, Kaufbelege zusammenzusuchen. Diese Dokumente erleichtern in der Regel die Schadensregulierung.

Schadensminderungspflicht drängt Versicherte zum Handeln

Achtung: Versicherte müssen zugleich die Schäden so gering wie möglich halten. Das heisst: Durch das Abwarten auf eine Reaktion der Versicherung sollten keine Folgeschäden entstehen, so der GDV.

Daher müssen Betroffene von Sturmschäden in gewissem Umfang durchaus direkt tätig werden: Etwa um zerstörte Fenster provisorisch zu schliessen, damit kein Regenwasser ins Haus eindringt und Möbel ruiniert. Auch sollten herumliegende Äste, Dachziegel und ähnliches weggeräumt werden. Man spricht hierbei von der Schadensminderungspflicht.

Beschädigtes Auto
Nach einer stürmischen Nacht: In der Regel kann eine Kaskoversicherung für solche Sturmschäden in Anspruch genommen werden. Sebastian Gollnow/dpa/dpa-tmn - dpa

Voraussetzung für die Leistung der Versicherung: Es muss sich um ein Sturmereignis gehandelt haben - dafür braucht es mindestens Windstärke acht. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von 62 Stundenkilometern. Die Verbraucherzentrale NRW verweist auf Versicherungsbedingungen, wonach für den Nachweis eine offizielle Sturmwarnung ausreiche. Ebenso Schäden an anderen Häusern in der Nachbarschaft.

Für Schäden, die durch Starkregen verursacht wurden, reicht der Versicherungsschutz oft nicht aus. Dafür ist in der Regel eine Erweiterung des Versicherungsschutzes auf Naturgefahren nötig. Als Ergänzung zur Hausrat- oder Wohngebäudepolice wird die sogenannte Elementarschadenversicherung abgeschlossen.

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