Strassburger Gerichtshof schliesst Streitfall zu teurem Medikament
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wird den Fall zur Kostenübernahme des Medikaments Spinraza in der Schweiz nicht behandeln.

Die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wird den Schweizer Fall zur Kostenübernahme des Medikaments Spinraza nicht behandeln. Dies geht aus einer Medienmitteilung des Gerichtshofs von Dienstag hervor.
Die Entscheide der Grossen Kammer zur Behandlung oder Nichtbehandlung von Fällen der ersten Instanz werden ohne weitere Begründung kommuniziert.
Im Juli dieses Jahres wies die erste Instanz des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) die Beschwerde einer Schweizerin ab, die an einer seltenen Krankheit leidet. Ihre Krankenkasse weigerte sich, die Kosten für die sehr teure medikamentöse Behandlung zu übernehmen.
Krankheitsbild und Therapie
Die 1988 geborene Beschwerdeführerin leidet an spinaler Muskelatrophie. Es handelt sich um eine vererbbare, neurodegenerative Erkrankung, die zu einer progressiven Lähmung führt. Die Krankheit brach bei der Betroffenen im Alter von acht Monaten aus. Sie ist Tetraplegikerin und wird seit 2016 künstlich beatmet. Gemäss der Patientin würde dieses Medikament wahrscheinlich wirksam sein.
Die kleine Kammer des EGMR kam zum Schluss, dass Spinraza in der Schweiz auf der Liste der Medikamente stehe, die von der Grundversicherung übernommen werden – ausser bei Patienten, die beatmet würden. Dies treffe auf die Klägerin zu.
Ausnahmsweise seien Krankenversicherungen verpflichtet, eingeschränkt zugelassene Arzneimittel zu bezahlen, wenn ein hoher Nutzen bei einer Krankheit zu erwarten sei, die tödlich verlaufen oder chronische Gesundheitsprobleme bereiten könne. Die kleine Kammer hielt ausserdem fest, darüber hinaus dürfe es keine andere zugelassene wirksame Behandlung geben. (Fall 2933/23)










