Stiefvater vergiftete Tochter, um sie zu vergewaltigen
Der 82-Jährige, der 1982 seine Stieftochter vergiftet hatte, bleibt weiterhin in französischer Haft. Der leibliche Vater hatte den Täter von Deutschland nach Frankreich entführt, damit er 25 Jahre nach der Tat vor Gericht gestellt werden konnte. Der Verurteilte verbüsst eine 15-jährige Gefängnisstrafe.

Das Wichtigste in Kürze
- Der 82-Jährige, der 1982 seine Stieftochter vergiftet hatte, bleibt im Gefängnis.
- Der Verurteilte verbüsst eine 15-jährige Gefängnisstrafe in Frankreich.
- Die Verurteilung war erst möglich, nachdem der leibliche Vater den Stiefvater nach Frankreich entführte.
Im Justizdrama um den Tod der 14-jährigen Französin Kalinka bleibt deren deutscher Stiefvater Dieter K. in Frankreich hinter Gitter. Der 82-Jährige scheiterte mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Die Richter wiesen seine Beschwerde als unzulässig zurück.
Erfolgloser Versuch
Er sah durch das Verfahren in Frankreich sein Menschenrecht verletzt, nicht wegen derselben Sache zweimal vor Gericht gestellt zu werden. Dieser Argumentation folgten die Strassburger Richter nicht. Deutschland und Frankreich hätten unabhängig voneinander gegen K. ermittelt. Das sei durch den entsprechenden Artikel in einem Zusatzprotokoll der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht verboten.
Er wollte seine Stieftochter vergewaltigen
Der 82-Jährige verbüsst eine 15-jährige Haftstrafe wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Seine Stieftochter war 1982 tot in seinem Haus in Lindau am Bodensee gefunden worden. Pariser Richter sahen es 2011 als erwiesen an, dass er sie vergewaltigen wollte und ihr Beruhigungsmittel sowie eine tödliche Spritze verabreichte.
Nur dank Kidnapping vor Gericht
Der Mediziner konnte überhaupt nur in Frankreich vor Gericht gestellt werden, weil der leibliche Vater Kalinkas ihn mehr als 25 Jahre nach deren Tod ins elsässische Mulhouse entführen liess. Die deutsche Justiz hatte zuvor die Ermittlungen gegen Dieter K. eingestellt. Er war jahrelang auf freiem Fuss geblieben.