Ein Gericht in Turin (IT) hat den Schweizer Industriellen Stephan Schmidheiny zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Dies geschah wegen fahrlässiger Tötung.
Stephan Schmidheiny
Vier Jahre Haft für Stephan Schmidheiny: Ein Gericht in Turin verurteilt den Schweizer Industriellen wegen zweier Asbest-Opfer. (Symbolbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Stephan Schmidheiny wurde von einem Turiner Gericht zu vier Jahren Gefängnis verurteilt.
  • Er wurde wegen fahrlässiger Tötung angeklagt und für schuldig befunden.

Ein Gericht in Turin (IT) hat den Schweizer Industriellen Stephan Schmidheiny zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Es befand ihn am Donnerstag der fahrlässigen Tötung für schuldig.

Konkret wurde der Fall eines verstorbenen Angestellten des Unternehmens Eternit Italia S.p.a. und einer Anwohnerin verhandelt. Der Mann arbeitete in einer Fabrik in Cavagnolo bei Turin, die Frau wohnte in der Nähe. Der Mann starb an Asbestose, die Frau erlag einem Lungenkrebs.

Gefängnis- und Geldstrafe für Stephan Schmidheiny

Neben der Gefängnisstrafe muss Schmidheiny den diversen Zivilklägern auch 15'000 Euro zahlen. Als Zivilklägerin war auch die Region Piemont aufgetreten, hinzu kamen Gewerkschaften und weitere Organisationen.

Der Turiner Staatsanwalt Gianfranco Colace sah die Verurteilung als ersten Schritt. Basierend auf neuesten Rechtsauslegungen hoffte er, die Justiz kehre zu einem mehr auf die Opfer fokussierten Blickwinkel zurück.

Stephan Schmidheiny
Bereits 2015 gab es Verhandlungen in Turin, Italien. Das Bild zeigt einen Verwandten eines der Opfer. Stephan Schmidheiny wurde nun verurteilt. - Keystone

Die Verteidigung geht in Berufung

Der Industrielle sei laut Verteidigung nicht für die Asbest-Tragödie und die zwei Opfer verantwortlich. Festzuhalten sei auch, dass das oberste italienische Gericht Schmidheiny im ersten Eternit-Prozess 2014 freigesprochen habe.

Die letzte Instanz argumentierte: Die Schmidheiny zur Last gelegten Tatbestände seien bereits vor Beginn des ersten Eternit-Prozesses vor erster Instanz verjährt gewesen. Damit verstosse die Wiederauflage gegen das Verbot der Mehrfachbestrafung, das auch in der italienischen Verfassung steht. Offenbar gelte in Turin nicht für alle gleiches Recht, bemängelte die Verteidigung.

Schmidheiny habe die verantwortlichen Manager in Italien bereits früh auf die Asbestgefahren und die nötige Erhöhung der Arbeitssicherheit hingewiesen. Schmidheiny müsse als «Sündenbock für italienischen Schlendrian» herhalten.

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