Gerald Grosz, österreichischer Ex-Politiker, erhält eine Geldstrafe wegen Beleidigung von CSU-Chef Markus Söder.
Gerald Grosz
Der österreichische Politiker Gerald Grosz sitzt im Verhandlungssaal des Amtsgerichts. Der frühere österreichische Politiker soll den bayerischen Ministerpräsidenten beleidigt haben. Einen Strafbefehl will der Mann nicht akzeptieren - nun steht er vor Gericht. Foto: Armin Weigel/dpa - Keystone

Nach seinen Verbalattacken gegen CSU-Chef Markus Söder beim politischen Aschermittwoch der AfD hat ein Amtsgericht in Süddeutschland eine Geldstrafe gegen den österreichischen Ex-Politiker Gerald Grosz verhängt.

Söder werde durch die Beleidigung «in die Nähe des nationalsozialistischen Regimes» gerückt, sagte die Richterin am Montag bei der Urteilsverkündung im bayerischen Deggendorf. Demnach soll Grosz eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 165 Euro zahlen, also 14'850 Euro (14'560 Franken).

Gegen das Urteil kann Einspruch erhoben werden, es ist also noch nicht rechtskräftig. Grosz kündigte an, erneut in Berufung zu gehen und gegebenenfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen.

Strafbefehl nicht akzeptiert

Grosz hatte Bayerns Ministerpräsident im Februar 2023 im niederbayerischen Osterhofen als «Södolf», «Corona-Autokrat» und «Landesverräter» bezeichnet. Den deutschen Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nannte er einen «Horrorclown».

Das Amtsgericht hatte deshalb im September gegen Grosz zunächst einen Strafbefehl wegen mutmasslicher Beleidigung erlassen und eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 400 Euro, also 36'000 Euro (35'300 Franken) verhängt. Das hatte der 47-Jährige aber nicht akzeptiert.

Verteidigung und Meinungsfreiheit

Grosz verteidigte seine Wortwahl vor Gericht als «Satire». Seine Anwälte sahen die Aussagen zudem im Rahmen des politischen Aschermittwochs von der Meinungsfreiheit gedeckt. Die Anzeige des bayerischen Ministerpräsidenten bezeichnet ein Anwalt als «Attacke von Markus Söder auf den politischen Aschermittwoch». Die Meinungsfreiheit und die Reden am Aschermittwoch hätten einen besonderen Schutz verdient.

Grosz bestritt ausserdem den zunächst gegen ihn erhobenen Vorwurf, ein Messer mit sich geführt und damit das Versammlungsrecht verletzt zu haben. Er habe nur einen Flaschenöffner dabeigehabt.

Für das Verfahren gegen den ehemaligen FPÖ- und BZÖ-Politiker war nur ein Verhandlungstag angesetzt. FPÖ und BZÖ sind – wie die AfD in Deutschland – rechtspopulistische sowie eurokritische Parteien in Österreich.

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