Scheuer will faire und zügige Lösung im Bussgeldstreit

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Deutschland,

Wer zu schnell fährt, soll schon früher einen Monat Fahrverbot bekommen, so hat es der Bundesrat eigentlich beschlossen. Doch die Verordnung hat einen Formfehler. Der Verkehrsminister will ihn schnell beseitigen - und die Verschärfung dabei zurücknehmen.

Andreas Scheuer will die rechtlichen Unsicherheiten bei neuen Regeln über Fahrverbote bei zu schnellem Fahren so rasch wie möglich beseitigen. Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa
Andreas Scheuer will die rechtlichen Unsicherheiten bei neuen Regeln über Fahrverbote bei zu schnellem Fahren so rasch wie möglich beseitigen. Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer will rasch Klarheit über neuen Regeln für Fahrverbote als Strafe für zu schnelles Fahren schaffen.

Die «überzogenen Fahrverbote» müssten «weg», sagte der CSU-Politiker der «Passauer Neuen Presse» (Montag) - und zwar gemeinsam mit den vergangene Woche bekannt gewordenen Formfehlern in der neuen Strassenverkehrsordnung. Alle anderen Punkte sei weitgehend unstrittig. «Ich will eine klare, faire und zügige Lösung», sagte Scheuer. «Richtigstellung und Verhältnismässigkeit in einem Paket.»

Seit April gilt eigentlich ein neuer Bussgeldkatalog, nachdem der Bundesrat die Strassenverkehrsordnung verändert hatte. Demnach droht nun ein Monat Führerscheinentzug schon dann, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt oder ausserorts 26 km/h zu schnell - zuvor galt dies bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von 31 km/h im Ort und 41 km/h ausserhalb.

Scheuer hatte bereits angekündigt, dass er diese aus seiner Sicht überzogene Verschärfung rückgängig machen wolle. Zuvor hatte es Proteste von Autofahrern gegeben. Die neuen Fahrverbotsregeln waren nicht Teil des ursprünglichen Verordnungsentwurfs Scheuers, sondern von den Ländern im Bundesrat später hinzugefügt worden.

Am vergangenen Donnerstag hatte der Bund die Länder aufgefordert, ab sofort den alten Bussgeldkatalog wieder anzuwenden. In der Eingangsformel der Verordnung sei die Rechtsgrundlage für die neuen Fahrverbote nicht genannt, diese seien daher nichtig. Konkret geht es um Änderungen der Bussgeldkatalog-Verordnung, darin sind auch die Änderungen zum Führerscheinentzug für Raser. Übrige Vorschriften seien aber wirksam, hiess es.

Wie es zu dem Fehler gekommen war, blieb am Montag unklar. Schuldzuweisungen zwischen Bund und Ländern nützten gar nichts, sagte Scheuer der «Passauer Neuen Presse». Auf diese Aussage verwies auch eine Sprecherin des Ministeriums auf die Nachfrage, ob klar sei, wer den Fehler zu verantworten habe.

Zur Frage, in welchem Bundesland nun welche Regeln angewandt würden, verwies die Sprecherin auf die Landesbehörden. Für bereits nach den neuen Regeln geahndete Fälle suche man nach einer bundesweit einheitlichen Lösung.

© dpa-infocom, dpa:200706-99-685353/3

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