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Rumänien: Gericht prüft Anfechtung der Präsidentenwahl

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Rumänien,

Kann die Justiz die Wahl des rechtsextremen Putin-Freunds Georgescu zum Staatschef verhindern?

Calin Georgescu
Das Verfassungsgericht Rumäniens könnte die Wahl des rechtsextremen Putin-Freunds Calin Georgescu zum Staatspräsidenten verhindern. (Archivbild) - Vadim Ghirda/AP

Rumäniens Verfassungsgericht könnte die erste Runde der Präsidentenwahl annullieren, bei der der prorussische Rechtsradikale Calin Georgescu auf Platz eins kam. Zwei der unterlegenen Präsidentenkandidaten haben die Wahl angefochten. Laut Medienberichten vor allem mit der Begründung, dass Georgescu die Finanzierung seines Wahlkampfs nicht offengelegt habe.

Das Gericht will laut veröffentlichter Tagesordnung am Donnerstag darüber urteilen. Georgescu war am vergangenen Sonntag in der ersten Runde mit 22,94 Prozent der Stimmen auf Platz eins gekommen. Gefolgt von der konservativ-liberalen Politikerin Elena Lasconi mit 19,17 Prozent.

Kampagne mit «null» Finanzmitteln betrieben

Die entscheidende Stichwahl zwischen den beiden ist am 8. Dezember geplant. Am 1. Dezember findet in Rumänien zudem die Parlamentswahl statt. Georgescu hatte der zentralen Wahlbehörde erklärt, er habe seine Kampagne mit «null» Finanzmitteln betrieben.

Er hatte vor allem auf der Internet-Plattform Tiktok für sich geworben. Zahlreiche Experten wiesen darauf hin, dass eine solche Online-Kampagne nicht ohne beträchtliche Finanzmittel möglich sei. Ein rumänischer Influencer erklärte, dass er für Werbung für Georgescu bezahlt worden sei.

Vorwurf der Auslandsfinanzierung

Georgescu habe gegen zwei Gesetzesparagrafen verstossen sowie gegen EU-Vorschriften. Dies schrieben die unterlegenen Präsidentenkandidaten Sebastian Constantin Popescu und Cristian Terhes laut Medienberichten an das Verfassungsgericht.

Zum einen habe er die Finanzierung nicht offengelegt. Zum anderen habe er dafür Geld aus dem Ausland bekommen, was in Rumänien verboten ist. Zahlreiche Kommentatoren in Rumänien vermuten, dass Russland hinter Georgescus Wahlerfolg stecke.

Zudem seien EU-Vorschriften verletzt worden, denen zufolge politische Werbung online als solche gekennzeichnet und deren Finanzierung angegeben werden muss. Dies schrieben die Kläger weiter. In Rumänien müssen Wahlergebnisse generell vom Verfassungsgericht bestätigt werden, nach Prüfung eventueller Anfechtungen.

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