Mittlerweile gehören E-Scooter zum Stadtbild in deutschen Grossstädten. Doch wo darf man mit Tretrollern fahren, wie schnell und gelten dieselben Promillegrenzen wie bei PKWs?
Ein E-Scooter in der Münchener Innenstadt. Wer mit dem Tretroller unterwegs ist, der sollte sich bewusst sein, dass die gleichen Promillegrenzen wie für den PKW gelten.
Ein E-Scooter in der Münchener Innenstadt. Wer mit dem Tretroller unterwegs ist, der sollte sich bewusst sein, dass die gleichen Promillegrenzen wie für den PKW gelten. - Sven Hoppe/dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Für das Fahren mit E-Scootern gibt es mehrere Regeln: Es gilt ein Mindestalter von 14 Jahren, eine Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.
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Benutzt werden müssen vorrangig Radwege, ansonsten die Fahrbahn. Der Gehweg ist tabu.

Nur ein Fahrer oder eine Fahrerin pro Scooter sind erlaubt. Ein Helm muss nicht getragen werden, wird wegen der Unfallgefahr aber empfohlen. Ebenso soll das Anfahren, Fahren und Bremsen an Orten mit wenig oder keinem Strassenverkehr geübt werden.

Zulässige Höchstgeschwindigkeit sind 20 Stundenkilometer. Für Alkohol am Lenker gilt dasselbe wie für Alkohol am Steuer: Ab 0,5 Promille drohen ein Bussgeld von 500 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in der Verkehrssünderdatei.

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