Rebellenführer beklagt am Weltstrafgericht Verletzung seiner Rechte
Der Anwalt von Alfred Yekatom beklagt sich am Weltstrafgericht über die rechtswidrige Festnahme als auch Überstellung seines Mandanten nach Den Haag (NL).

Das Wichtigste in Kürze
- Die Rechte von Rebellenführer Alfred Yekatom sollen verletzt worden sein.
- Vor seiner Überstellung an das Weltstrafgericht soll ihm ein Anwalt verwehrt worden sein.
Ein Rebellenführer der Zentralafrikanischen Republik hat vor dem Weltstrafgericht die Verletzung seiner Rechte beklagt. Er sei bei seiner Verhaftung in seiner Heimat gefoltert und misshandelt worden, sagte Alfred Yekatom heute Freitag in Den Haag (NL) vor dem Internationalen Strafgerichtshof.
Ihm werden schwere Kriegsverbrechen wie Mord, Folter und Deportationen im Bürgerkrieg in der Zentralafrikanischen Republik zur Last gelegt.
Der 43-Jährige gab seinen Namen mit «Alfred Rambo Yekatom» an. Er sei Abgeordneter und im Parlament in Bangui festgenommen worden. «Er sagte, er sei mit dem Kolben von Kalaschnikows geschlagen worden», sagte sein Verteidiger dem Gericht. Er sei einen Monat festgehalten worden und habe keinen Anwalt sprechen dürfen. «Seine Grundrechte wurden verletzt.»
Rechtswidrige Überstellung
Sowohl die Festnahme als auch die Überstellung nach Den Haag seien daher rechtswidrig. Die Richter wollen die Vorwürfe prüfen.
Bei dieser ersten Vorführung vor dem Gericht musste sich Yekatom noch nicht zu den Vorwürfen äussern. Eine Anhörung zur Rechtmässigkeit der Anklage ist für das nächsten Frühjahr angesetzt worden.
Yekatom soll Anführer einer christlichen Miliz mit rund 3000 Soldaten gewesen sein, die gegen die muslimischen Seleka in der früheren französischen Kolonie kämpfen.