Pfändungsschutz beim «P-Konto» ausgeweitet

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Deutschland,

Geld auf einem P-Konto kann bis zu einem monatlichen Betrag von 1200 Euro nicht gepfändet werden. Durch eine Reform sollen Betroffene nun die Möglichkeit bekommen, eine höhere Summe anzusparen.

Bundestag und Bundesrat räumen P-Konto-Besitzern ein grösseres pfändungsfreies Guthaben ein. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Bundestag und Bundesrat räumen P-Konto-Besitzern ein grösseres pfändungsfreies Guthaben ein. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Bereits im Oktober beschloss der Bundestag, den Pfändungsschutz von Guthaben auf dem sogenannten P-Konto zu erweitern.

Mit der Reform soll etwa die Frist für die Übertragung von nicht verbrauchtem, pfändungsfreien Guthaben von einem Monat auf drei Monate verlängert werden. Dieser Neuregelung stimmte nun auch der Bundesrat zu.

Dadurch sollen die Betroffenen höhere Summen ansparen können als bisher. Seit zehn Jahren können Bankkunden ihr Girokonto in ein umwandeln.

Auf dem «P-Konto» darf ein Guthaben von monatlich knapp 1200 Euro grundsätzlich nicht gepfändet werden, damit auch überschuldete Verbraucher die Möglichkeit haben, Zahlungen abzuwickeln oder Bargeld abzuheben.

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