ÖVP zweifelt an der Glaubwürdigkeit des Richters, der Ex-Kanzler Sebastian Kurz verurteilt hat.
Sebastian Kurz
Der österreichische Ex-Kanzler Sebastian Kurz. (Archivbild) - APA/AFP

In Österreich hat die konservative ÖVP neue Zweifel an dem Richter angebracht, der den Ex-Kanzler und ehemaligen ÖVP-Chef Sebastian Kurz wegen Falschaussage verurteilt hat. Richter Michael Radasztics habe die Prozessbeteiligten nicht darüber informiert, dass er im Mai 2023 zu einer Disziplinarstrafe verurteilt worden sei, sagte ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker am Mittwoch in Wien. Anlass der Strafe sei unter anderem die Weitergabe von Prozess-Informationen im Verfahren Eurofighter an den ehemaligen Grünen-Abgeordneten Peter Pilz gewesen.

Der Befangenheitsantrag der Verteidiger von Kurz gegen Radasztics zu Beginn des Falschaussage-Prozesses habe ein mögliches Naheverhältnis zu Pilz, einem erklärten politischen Gegner von Kurz, zum Gegenstand gehabt, sagte Stocker weiter.

Kurz war am vergangenen Freitag wegen Falschaussage im Ibiza-Untersuchungsausschuss zu einer nicht rechtskräftigen Bewährungsstrafe von acht Monaten verurteilt worden. Der Richter sah es als erwiesen an, dass der ehemalige Regierungschef das parlamentarische Gremium über seine entscheidende Rolle bei der Besetzung des Aufsichtsrats der Staatsholding Öbag nicht zutreffend informiert habe.

ÖVP kritisiert Richter

Während der Richter den ehemaligen Kanzler mit der Begründung, der 37-Jährige habe nicht vollumfänglich ausgesagt, verurteilt habe, lege er für sich anscheinend andere Massstäbe an, sagte Stocker. «Es entsteht jetzt der Eindruck, dass der Richter in eigener Sache genau das auch nicht gemacht hat.» Es wäre sehr wichtig gewesen, dass jeder Anschein von Befangenheit vermieden worden wäre.

Radasztics hatte den Antrag am ersten Prozesstag selbst zurückgewiesen. Das von Kurz' Anwälten unterstellte Vertrauensverhältnis zu einem politischen Gegner des Ex-Kanzlers existiere nicht, so der Richter damals. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Graz als zuständiges Disziplinargericht war am Montag im Rechtsinformationssystem (RIS) veröffentlicht worden – drei Tage nach dem Urteil gegen Kurz.

Radasztics bestätigte den Fall in der Zeitung «Kurier» und erklärte den Zeitpunkt der Veröffentlichung damit, dass die Entscheidung zwar im Mai fiel, daraufhin aber die Oberstaatsanwaltschaft als Ankläger und er selbst als Beschuldigter Rechtsmittel eingelegt hätten. Die Entscheidung sei erst im Dezember rechtskräftig geworden.

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