OVG Münster hebt per Eilbeschluss Lockdown im Kreis Gütersloh auf

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Deutschland,

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat eine richtungsweisende Entscheidung zu Einschränkungen wegen der Corona-Pandemie getroffen.

Lockdown im Kreis Gütersloh voläufig ausser Vollzug
Lockdown im Kreis Gütersloh voläufig ausser Vollzug - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Landesregierung NRW sieht sich dennoch in ihrem Vorgehen bestätigt.

Per Eilbeschluss setzten die Richter am Montag die generellen Beschränkungen im Kreis Gütersloh vorläufig ausser Vollzug. Die Fortschreibung der Einschränkungen des öffentlichen Lebens im gesamten Kreisgebiet war laut einer Prüfung im Eilverfahren rechtswidrig. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen sah sich in ihrem Vorgehen generell dennoch bestätigt.

Nach dem massiven Corona-Ausbruch beim Fleischbetrieb Tönnies in Rheda-Wiedenbrück hatten die Behörden zunächst einen Lockdown für den Kreis Gütersloh und für den Nachbarkreis Warendorf verfügt. Letzterer wurde später aufgehoben, die Massnahmen im Kreis Gütersloh aber um eine Woche bis einschliesslich diesen Dienstag verlängert. Festgeschrieben wurde dies in einer zweiten Corona-Regionalverordnung.

Dagegen zog eine Firma aus Oelde im Kreis Warendorf vor Gericht, die im Kreis Gütersloh Spielhallen unter anderem in Schloss Holte Stukenbrock und Versmold betreibt. Das OVG gab dem Eilantrag statt: Anstatt der Verlängerung wäre es «möglich und erforderlich» gewesen, eine «differenziertere Regelung» zu erlassen. Einschränkungen für das gesamte Kreisgebiet seien nicht mehr verhältnismässig, erklärten die Münsteraner Richter.

Von dem Urteil könnte Signalwirkung ausgehen, weil demnach ein Lockdown künftig in Nordrhein-Westfalen nicht mehr automatisch für einen gesamten Landkreis angeordnet werden kann. Bundesweit gilt derzeit die Regelung, dass Einschränkungen des öffentlichen Lebens beim Erreichen einer kritischen Marke von 50 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen verfügt werden.

Die Landesregierung sieht sich in ihrem Vorgehen dennoch bestätigt: «Die aktuell in Gütersloh verordneten Massnahmen waren Vorsichtsmassnahmen, die so lange gelten sollten, bis ein möglicher flächendeckender Eintrag in die Gesamtbevölkerung ausgeschlossen werden kann», erklärte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Und dieses Ziel sei erreicht worden.

Tatsächlich bewerteten es die Richter als angemessen, dass die Behörden zu Beginn für den gesamten Kreis kurzfristig strengere Schutzmassnahmen als für andere Regionen Nordrhein-Westfalens ergriffen hatten. Das habe erlaubt, Zeit für Aufklärungsmassnahmen zu gewinnen, um anschliessend auf belastbarer Grundlage über die weitere Vorgehensweise entscheiden zu können.

Später hätte aber eine differenziertere Regelung erlassen werden müssen. Laut den Ergebnissen der seit Entdeckung des Ausbruchs vorgenommenen Massentests unter den Einwohnern des Kreises Gütersloh variiere die Verteilung der bestätigten Neuinfektionen innerhalb der kreisangehörigen Städte und Gemeinden erheblich.

Insbesondere in den Städten im Norden und Osten des Kreises seien nur wenige Neuinfektionen festgestellt worden. Vor diesem Hintergrund sei nicht mehr ersichtlich, dass sich die dortige Gefährdungslage signifikant von derjenigen in anderen ausserhalb des Kreisgebietes gelegenen Städten und Gemeinden vergleichbarer Grössenordnung unterscheide. Der Beschluss ist unanfechtbar.

Die Landesregierung erklärte, dass nun anstelle der allgemeinen Einschränkungen kein Lockdown für einzelne Gemeinden des Kreises erlassen werde. Die Massnahmen könnten «auf die bereits verhängten Quarantänemassnahmen für von der Infektion betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens sowie im Bedarfsfall ihre Familien begrenzt werden».

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