Aktuell wird über eine Reform der Regeln im Schengen-Raum verhandelt. Österreich möchte, dass an den EU-Binnengrenzen temporäre Kontrollen möglich bleiben.
Grenze Österreich
Ein Schild mit der Aufschrift «Zoll» an der Grenze zwischen der Schweiz und Österreich. (Symbolbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Staaten des Schengen-Raums bräuchten einen «robusten Aussengrenzschutz».
  • So argumentiert der österreichische Innenminister Gerhard Karner.

Österreich will bei den Verhandlungen für eine Reform der Regeln im Schengen-Raum durchsetzen, dass an den EU-Binnengrenzen temporäre Kontrollen möglich bleiben. Kontrollen, wie sie Österreich an der Grenze zu Slowenien und Ungarn und Deutschland an der Grenze zu Österreich angeordnet habe, müssten «im Bedarfsfall» auch künftig erlaubt sein, sagte Innenminister Gerhard Karner am Mittwoch beim Europäischen Polizeikongress in Berlin. Die Staaten des Schengen-Raums bräuchten einen «robusten Aussengrenzschutz» – «damit wir eben auch in Zukunft die Reisefreiheit auf unserem Kontinent auch garantieren können».

Eigentlich gibt es im Schengen-Raum aus 26 europäischen Ländern keine stationären Personenkontrollen an den Grenzen. In den vergangenen Jahren nutzen aber mehrere Staaten eine Ausnahmeregelung und führten wieder Kontrollen ein. Deutschland kontrolliert seit Herbst 2015 an der Grenze zu Österreich. Damals hatten sich Zehntausende Flüchtlinge und andere Migranten über Griechenland und die Balkan-Route auf den Weg nach Westeuropa gemacht.

EU-Kommission schlug Reform der Regeln vor

Die EU-Kommission schlug im Dezember eine Reform der Regeln vor. Im Gespräch ist, dass die jeweils betroffenen Nachbarstaaten vorab konsultiert werden sollen. Dem Vernehmen nach gibt es auch in der Bundesregierung den Wunsch nach mehr Abstimmung, vor allem seitens des Auswärtigen Amtes. Bislang werden Binnengrenzkontrollen im Innenministerium beschlossen, in der Regel nach Gesprächen mit den betroffenen Bundesländern.

Der Europäische Gerichtshof hatte im April entschieden, dass Staaten solche Kontrollen nur im Fall «einer neuen ernsthaften Bedrohung seiner öffentlichen Ordnung oder seiner inneren Sicherheit» verlängern dürfen. Im konkreten Fall ging es um die von Österreich eingerichteten Kontrollen an der Grenze zu Slowenien.

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