Kanzler Sebastian Kurz hat für Österreich erneut einen harten Lockdown von 26. Dezember bis 18. Januar ausgerufen. Danach muss man einen Test vorweisen.
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Sebastian Kurz zog die betroffene Charge aus dem Verkehr. - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Österreich geht nach Weihnachten erneut für drei Wochen in den Lockdown.
  • Landesweit sollen danach umsonst Corona-Schnelltests angeboten werden.
  • Wer einen negativen Test vorweisen kann, darf ab dem 18. Januar wieder ins Restaurant.

Österreich geht ab dem 26. Dezember für mindestens drei Wochen erneut in den coronabedingten Lockdown. Ab dem 18. Januar sollen der Handel sowie erstmals seit November auch Kultur und Gastronomie wieder öffnen - allerdings nur für Menschen, die bei einem der dann landesweit umsonst angebotenen Corona-Schnelltests negativ getestet werden.

«Für alle, die nicht bereit sind, sich testen zu lassen, gelten die Regelungen des Lockdowns bis 24. Januar, also eine Woche länger», sagte Kanzler Sebastian Kurz am Freitagabend. Tests seien die Voraussetzung für Lockerungen in der Pandemie. «Ohne Einschränkungen gibt es keine Möglichkeit, durch diese Pandemie zu kommen.»

Haus darf nur aus triftigem Grund verlassen werden

Konkret sieht der Plan für den dritten Lockdown in der Alpenrepublik vor, dass Ausgangsbeschränkungen vom 26. Dezember bis 24. Januar wieder den ganzen Tag gelten. Das Haus darf nur aus triftigen Gründen verlassen werden, zu denen neben diversen Grundbedürfnissen wie Einkauf oder Arztbesuch sowie etwa Arbeit oder Bildung auch die Erholung im Freien zählt.

Coronavirus - Österreich
Mitarbeiter des Roten Kreuzes und der Feuerwehr bereiten an einer Teststation im Feuerwehrhaus von Annaberg (Ö) einen Corona-Massentest vor. - dpa

Bis auf Geschäfte des täglichen Bedarfs bleiben der Handel und körpernahe Dienstleister wie Friseure bis zum 17. Januar geschlossen, Schüler lernen im Online-Unterricht. Über die Öffnung von Skigebieten und Liften, die für den 24. Dezember angekündigt war, sollen Bundesländer und Bezirke eigenständig entscheiden.

Ins Kino nur mit negativem Test

Ab dem 18. Januar sollen Schulen, Handel, Gastronomie, Tourismus wieder öffnen - unter der Bedingung der Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests, der nicht älter als eine Woche ist.

Der Verzicht auf einen Test bedeute bis zum 24. Januar ganztägige Ausgangsbeschränkungen und das verpflichtende Tragen einer FFP-2-Maske etwa beim Einkaufen oder auf dem Weg zur Arbeit. Auch Schüler und Lehrer ohne negativen Test müssen eine FFP-2-Maske tragen.

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