Opfer von Gewalttaten werden künftig besser entschädigt
Opfer von Gewalttaten sollen in Zukunft besser und rascher entschädigt werden.

Das Wichtigste in Kürze
- Bundesrat billigt gesetzliche Neuregelung.
Der Bundesrat billigte am Freitag ein Gesetz, das schnelle Hilfen etwa durch Traumaambulanzen sowie ein individuelles Fallmanagement vorsieht.
Erstmals sollen auch Opfer von psychischer Gewalt wie etwa schwerem Stalking und Menschenhandel eine Entschädigung erhalten können. Zudem sollen schädigungsbedingte Einkommensverluste von Geschädigten ausgeglichen und Einmalzahlungen nach Gewalttaten im Ausland deutlich erhöht werden.
Der Bundestag hatte die Neuregelung Anfang November beschlossen. Das Gesetz soll erst Anfang 2024 in Kraft treten, einige der Regelungen aber rückwirkend zum 1. Juli 2018. Dazu gehören die Erhöhung der Waisenrenten sowie der zu übernehmenden Bestattungskosten, Verbesserungen bei der Übernahme von Überführungskosten sowie die Gleichbehandlung inländischer und ausländischer Opfer einer Gewalttat.