Notlösung Drei-Zeugen-Testament - so geht es richtig

    DPA
    DPA

    Deutschland,

    Für die Erstellung eines Testaments gibt es klare gesetzliche Vorschriften. Wer diese missachtet, läuft Gefahr, ein unwirksames Schriftstück aufzusetzen. Das musste kürzlich auch eine Erbin erkennen.

    Ein Notar ist nicht zur Stelle und selbst schreiben geht auch nicht mehr? Wer drei Zeugen einbindet, kann auch mündlich seinen letzten Willen abgeben.
    Ein Notar ist nicht zur Stelle und selbst schreiben geht auch nicht mehr? Wer drei Zeugen einbindet, kann auch mündlich seinen letzten Willen abgeben. - Silvia Marks/dpa-tmn

    Das Wichtigste in Kürze

    • Kann ein Erblasser nicht mehr selbst schreiben und ist ein Notar nicht greifbar, muss eine Notlösung für den letzten Willen her.

    Eine Möglichkeit: das Drei-Zeugen-Testament.

    Vor drei Zeugen kann ein Erblasser mündlich ein wirksames Testament abgeben, wenn es später verschriftlicht und vom Erblasser sowie den drei Zeugen unterschrieben wird. Wichtig: Während des gesamten Errichtungsakts müssen die drei Zeugen gleichzeitig anwesend sein. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Az. 3 Wx 216/21) hervor, auf das der Deutsche Anwaltverein (DAV) hinweist.

    Verhandelt wurde in dem Fall die Gültigkeit des Testaments eines Schwerkranken, der befürchtete, in Kürze nicht mehr testieren zu können. Weil so zügig kein Notar erreichbar gewesen sei, testierte der Mann vor der Alleinerbin und drei weiteren Zeugen. Allesamt unterschrieben das Testament.

    Kontaktbeschränkung ändert an rechtlicher Notwendigkeit nichts

    Das Problem: Die Zeugen, die das Testament mit unterzeichneten, waren bei der Errichtung nicht durchgängig gleichzeitig im Raum. Sie hätten dem Erblasser die Niederschrift jeweils nacheinander und einzeln vorgelesen und den Text unterschrieben. Die Alleinerbin hielt die gleichzeitige Anwesenheit der Zeugen wegen der Pandemiebestimmungen für nicht erforderlich.

    Zu Unrecht, urteilten die Richter. Auch in Pandemiezeiten sei das sogenannte Drei-Zeugen-Testament als Nottestament nur wirksam, wenn alle drei Zeugen während des gesamten Errichtungsakts anwesend sind. Das Gesetz enthalte eindeutige Muss-Vorschriften, die nicht ausnahmefähig sind. Dadurch soll eine möglichst klare und unmissverständliche Erklärung des Erblassers gewährleistet werden.

    Mehr zum Thema:

    Kommentare

    Weiterlesen

    KI
    22 Interaktionen
    Gefahr
    Campingfeuer Bella Italia
    12 Interaktionen
    «Fire!»

    MEHR IN NEWS

    Man muss die Eltern kritisieren, nicht die Kinder!
    157 Interaktionen
    Schweigepfad-Lärm
    Hotel Central Interlaken
    Nahost-Konflikt
    1 Interaktionen
    Berlin

    MEHR AUS DEUTSCHLAND

    Oktoberfest 2026
    Rekord
    Oktoberfest
    Tragischer Unfall
    schokolade
    247 Interaktionen
    Wie geht das?
    Merz weidel
    122 Interaktionen
    Neue Umfrage