Neonazi legt Beschwerde gegen Auslieferung nach Deutschland ein

Die verurteilte Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich hat Beschwerde gegen ihre Auslieferung von Tschechien nach Deutschland eingereicht.

Marla-Svenja Liebich
Marla-Svenja Liebich tritt seit rund einem Jahr als Frau auf. - keystone

Das sagte ein Sprecher des Landgerichts im tschechischen Pilsen (Plzen) der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Zudem habe Liebich einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin gestellt, die mit dem Fall befasst war. Über beide Beschwerden müsse das Oberlandesgericht in Prag entscheiden, dem nun die Akten zugestellt würden.

Die Rechtsextremistin war in Deutschland im Juli 2023 – damals noch als Mann mit dem Vornamen Sven – vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden.

Nach der Verurteilung liess Liebich das Geschlecht von männlich auf weiblich ändern. Ausserdem wurde der Name von Sven in Marla Svenja angepasst. Kritiker hielten das für eine Provokation und sprachen von einem Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes.

Nach monatelanger europaweiter Fahndung wurde Liebich am 9. April dieses Jahres im tschechischen Krasna bei Asch nahe der Grenze zu Deutschland festgenommen. Derzeit sitzt die 55-Jährige in Auslieferungshaft im Gefängnis von Pilsen, einer Stadt im Westen Tschechiens.

Die Bedingungen dort gelten als hart. Untergebracht sind dort mehr als 1.200 Häftlinge – darunter auch Schwerverbrecher. Es ist überwiegend ein Männergefängnis, es gibt aber vereinzelt Insassinnen. In Tschechien ist die Überbelegung der Haftanstalten ein grosses Problem.

Das Landgericht Pilsen entschied vor einer Woche, dass Liebich nach Deutschland ausgeliefert werden solle. Liebich gab im Laufe der Verhandlung an, nicht nach Deutschland gebracht werden zu wollen, weil sie unter anderem Angst habe, in einem deutschen Männergefängnis ums Leben zu kommen. Ein erster Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin wurde vor Ort abgelehnt.

Seit der Festnahme läuft eine Frist von 60 Tagen für eine Entscheidung. Diese dürfte nach Angaben des Gerichtssprechers um weitere 30 Tage verlängert werden. Sollten die Beschwerden abgelehnt werden, kann es schnell gehen.

Sobald die Entscheidung über die Auslieferung rechtskräftig ist, soll Liebich an die deutschen Behörden übergeben und in die Justizvollzugsanstalt nach Chemnitz gebracht werden. Es ist anzunehmen, dass nach Eintreten der Rechtskraft nur wenige Tage vergehen, bis Liebich ausgeliefert wird.

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Kommentare

User #6215 (nicht angemeldet)

Deutschland will diese Person zurück? Frage mich für was? Für ein teures Gerichtsverfahren und evt noch durch Steuer zahlende Bürger Gefängisstrafe..

User #1812 (nicht angemeldet)

Eine Rechtsextremistin - das werden aber viele nicht gerne lesen

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