Der Mann, der eine Zehnjährige missbraucht haben soll, ist vorbestraft – wegen eines Sexualdelikts. Zum Tatzeitpunkt wurde ein Haftbefehl bereits vorbereitet.
Ein Mann soll ein Mädchen auf dem Weg zur Schule entführt und sexuell missbraucht haben. (Symbolbild)
Ein Mann soll ein Mädchen auf dem Weg zur Schule entführt und sexuell missbraucht haben. (Symbolbild) - Stefan Sauer/dpa-Zentralbild/dpa

Der Tatverdächtige im Entführungs- und Missbrauchsfall einer Zehnjährigen in Rheinland-Pfalz (DE) ist bereits wegen Sexualstraftaten, Körperverletzung und Eigentumsdelikten verurteilt worden.

Wegen Verstössen gegen Weisungen nach seiner letzten Inhaftierung sei kurz vor der Tat in Edenkoben eine Anklageschrift mit Haftbefehl an das zuständige Amtsgericht verschickt worden, sagte Hubert Ströber, Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Frankenthal. Zuvor hatte es Medienberichte darüber gegeben.

Man entführte und missbrauchte Mädchen

Der 61 Jahre alte Tatverdächtige soll am Montag ein zehnjähriges Mädchen auf dem Schulweg im Auto entführt und sexuell missbraucht haben. Nach einer Verfolgungsjagd mit hohem Tempo und mehreren Verkehrsunfällen nahmen Polizisten ihn fest.

Die Zehnjährige war nach Angaben der Ermittler auf dem Rücksitz des Fahrzeugs gefunden worden. Wie sich der in Untersuchungshaft sitzende Mann der Zehnjährigen bemächtigen konnte, wird noch ermittelt.

61-Jähriger verstiess mehrfach gegen Auflagen

Der 61-Jährige sei im Jahr 2008 wegen einer Sexualstraftat verurteilt worden und nach Verbüssen der Haftstrafe seit Mitte Juli wieder auf freiem Fuss gewesen, berichtete der Leitende Oberstaatsanwalt. Danach habe er unter Führungsaufsicht gestanden.

Bei den Verstössen gegen die Auflagen habe es sich unter anderem um Kontakt- und Aufenthaltsverbote sowie das Tragen einer elektronischen Fussfessel gehandelt. Der Haftbefehl sei wegen des Verdachts der Flucht- und Verdunklungsgefahr von der Staatsanwaltschaft gestellt worden.

Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft sei am 8. September fertiggestellt worden, teilte Ströber mit. Diese müsse auf dem Postweg an das zuständige Gericht übermittelt und dann dort geprüft werden, bevor ein Haftbefehl vollzogen werden könne.

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