Milliardenbetrug: Cum-Cum-Aktien lassen Fiskus bluten

Keystone-SDA
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Deutschland,

Der Cum-Cum-Steuerbetrug kostete den Staat Milliarden, doch laut neuen Zahlen des deutschen Finanzministeriums verläuft die Aufarbeitung nur schleppend.

Cum-Ex-Skandal
Im Cum-Ex-Skandal gab es bereits Haftstrafen, etwa für Hanno Berger. Beim Cum-Cum-Modell wurde im März erstmals Anklage gegen fünf Ex-Manager der Pfandbriefbank erhoben. (Archivbild) - dpa

Der Steuerbetrug mit Cum-Cum-Aktiengeschäften hat den Fiskus Milliarden gekostet, doch die Aufarbeitung kommt nur schleppend voran. Das verdeutlichen neue Zahlen des deutschen Bundesfinanzministeriums aus einer Antwort auf eine Anfrage der Grünen. Demnach wurden erst 81 Fälle rechtskräftig abgeschlossen, 253 Verdachtsfälle werden noch bearbeitet.

Zuvor hatte das «Handelsblatt» berichtet. Bei den 81 abgeschlossenen Fällen wurden den Angaben zufolge Steuern in Höhe von 226,7 Millionen Euro zurückgefordert. Bei den offenen 253 Verdachtsfällen beziffert das Finanzministerium das mögliche Volumen auf 7,3 Milliarden Euro – so summiert der bisher bekannte Schaden auf gut 7,5 Milliarden Euro.

Wie gross der Gesamtschaden durch Cum-Cum ist, lasse sich laut Bundesregierung «nicht seriös abschätzen». Cum-Cum-Geschäfte gelten als grosser Bruder der Cum-Ex-Aktiendeals, mit denen Banken und andere Investoren den deutschen Staat geschätzt um mindestens zehn Milliarden Euro prellten.

Cum-Ex vs. Cum-Cum: Ein teures Bruderduell

Während es bei Cum-Ex um die Erstattung gar nicht gezahlter Kapitalertragssteuern ging, generierten Banken bei Cum-Cum-Deals Steuervorteile für ausländische Inhaber deutscher Aktien. Der Mannheimer Finanzwissenschaftler Christoph Spengel schätzt den Steuerschaden aus Cum-Cum wesentlich höher auf rund 28,5 Milliarden Euro und damit mehr als doppelt so hoch wie bei Cum-Ex.

Nach einer früheren Umfrage der deutschen Finanzaufsicht Bafin haben 54 Banken eingeräumt, an Cum-Cum-Geschäften beteiligt gewesen zu sein. Der Bürgerbewegung Finanzwende zufolge liefen die Deals bis mindestens 2016.

Kritik an Regierung: Unklare Aufbewahrungsfristen

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hatte kürzlich angekündigt, die Aufbewahrungsfrist von Buchungsbelegen wieder auf zehn Jahre zu verlängern, um die Aufklärung nicht zu erschweren. Die Ampel-Koalition hatte die Frist auf acht Jahre verkürzt.

Nun schreibt das Finanzministerium, aktuell würden die «erforderlichen Massnahmen zur Sicherung des Steuersubstrats sowie zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuervermeidung geprüft». Dies umfasse «insbesondere auch eine mögliche Verlängerung der Aufbewahrungsfristen».

Strafprozesse: Cum-Cum noch ohne Verurteilungen

Kritik kommt von Grünen-Finanzpolitikerin Katharina Beck. «Entgegen der Ankündigung von Finanzminister Klingbeil, die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege wieder zu verlängern, bleibt die Bundesregierung bezüglich einer gesetzlichen Änderung vage und unkonkret», sagte Beck dem «Handelsblatt». Sie erwarte von der Bundesregierung «ein entschlossenes Vorgehen zur Sicherung der Belege und aller weiterer notwendiger Massnahmen zur effektiven Aufklärung.»

Während im Cum-Ex-Skandal einige Täter zu teils hohen Haftstrafen verurteilt wurden, darunter die Schlüsselfigur Hanno Berger, steht bei Cum-Cum der erste Strafprozess noch aus. Im März wurde eine erste Anklage gegen fünf Ex-Manager der Deutschen Pfandbriefbank zugelassen. Wann der Prozess am Landgericht Wiesbaden beginnt, steht noch nicht fest.

Kommentare

User #3697 (nicht angemeldet)

Wer war damals in Deutschland am Ruder (Kanzler)? Ja genau, der mit den Erinnerungslücken!

User #2802 (nicht angemeldet)

Der Deutsche Staat wusste von Anfang an davon aber hat es wegen Gesetzeslücken schleifen lassen. Nun werden Schuldige gesucht

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