Messerstecher von Aschaffenburg (D) schuldunfähig – Psychiatrie

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Deutschland,

Nach einem tödlichen Angriff in Aschaffenburg (D) wird der Verdächtige in eine Psychiatrie eingewiesen.

Aschaffenbrug
Der Attentäter aus Aschaffenburg ist nicht schuldfähig. (Archivbild) - keystone

Nach dem tödlichen Messerangriff auf einen kleinen Jungen und einen Mann in einem Park im süddeutschen Aschaffenburg soll der Verdächtige in einer Psychiatrie untergebracht werden. Das urteilte der Vorsitzende Richter, Karsten Krebs, am Landgericht Aschaffenburg (Bayern). Der Beschuldigte sei bei dem Angriff am 22. Januar auf wehrlose Kinder schuldunfähig gewesen.

Die Entscheidung ist bislang nicht rechtskräftig. Staatsanwaltschaft, Nebenklagevertreter und Verteidigung hatten sich zuvor für die zunächst unbefristete Unterbringung des Mannes ausgesprochen. Der beschuldigte Afghane hatte über seinen Verteidiger gestanden, mit einem Küchenmesser den zwei Jahre alten Jungen marokkanischer Herkunft und einen 41-jährigen Deutschen getötet zu haben.

Der zweifache Vater war zufällig im Park und wollte der angegriffenen Kinderkrippengruppe helfen. Zudem verletzte der Flüchtling laut Gericht ein zweijähriges Mädchen, einen weiteren Helfer (73) und eine Erzieherin (59).

Paranoide Schizophrenie als Diagnose

Der Beschuldigte ist laut einem psychiatrischen Gutachten paranoid schizophren und soll bei der Tat Stimmen gehört haben, die ihm die Attacke befohlen hätten. Die Staatsanwaltschaft sprach von Mord, versuchtem Mord, Totschlag, versuchtem Totschlag sowie Körperverletzungsdelikten. Der Beschuldigte kannte den Ermittlern zufolge keines der Opfer.

Der Flüchtling war bereits vor der Tat im Innenstadtpark Schöntal mehrfach unter anderem wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung polizeilich aufgefallen. Gegen seine psychische Krankheit bekam der 28-Jährige demnach Tabletten, die er aber nicht regelmässig genommen habe.

Warum der Mann mehrfach aus Psychiatrien entlassen und nicht länger stationär behandelt wurde, weil angeblich keine Fremdgefährdung vorlag, blieb in dem Verfahren unklar. Der Flüchtling war im November 2022 nach Deutschland gekommen und seit Ende 2024 ausreisepflichtig.

Debatte über Migrationspolitik

Die Tat hatte bundesweit eine neue Debatte über die Migrationspolitik und die Sicherheit in Deutschland ausgelöst. Im Gegensatz zum Strafverfahren legt das Gericht bei einem Sicherungsverfahren wie diesem im Urteil keinen Zeitrahmen fest.

Die Unterbringung in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses ist unbefristet, wird aber mindestens jährlich von der Strafvollstreckungskammer überprüft. In mehrere Stufen unterteilte Vollzugslockerungen wie Hofgang oder Urlaub werden nicht automatisch gewährt, sondern hängen ausschliesslich vom Therapieerfolg ab, wie eine Gerichtssprecherin erklärte.

Ein kleiner Teil der Patienten ist mit einer Therapie nicht erreichbar. Für sie gibt es keine Lockerungen. Mit einer Entlassung können die Betroffenen erst rechnen, wenn Gutachter die Patienten als ungefährlich eingestuft haben.

Verteidiger Jürgen Vongries nannte seinen Mandanten einen sehr kranken Menschen. Die Opfer habe der 28-Jährige zufällig ausgesucht – warum, sei unklar. «Genau diese Frage werden wir nicht beantworten können.»

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