Mehrere Jahre Haft für «Waldläufer von Oppenau» gefordert
Die Staatsanwaltschaft fordert eine mehrjährige Haftstrafe für den «Waldläufer von Oppenau». Eine Anwältin spricht von minderschwerer Geiselnahme.

Das Wichtigste in Kürze
- Der «Waldläufer von Oppenau» entwaffnete und flüchtete vergangenen Sommer vor der Polizei.
- Erst fünf Tage später konnte der heute 32-Jährige festgenommen werden.
- Nun fordert die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von über drei Jahren.
Die Staatsanwaltschaft hat im Prozess um den «Waldläufer von Oppenau» eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten gefordert. Man gehe von einem minderschweren Fall von Geiselnahme aus. So sagte Staatsanwältin Raffaela Sinz am Dienstag vor dem Landgericht Offenburg in Baden-Württemberg.
Für den Angeklagten spreche unter anderem, dass er frühzeitig ein Geständnis abgelegt und sich im Verfahren entschuldigt habe. Zudem habe es sich nicht um eine typische Geiselnahme gehandelt.

Der als «Waldläufer von Oppenau» bekannt gewordene Yves R. hatte im Juli 2020 bei der Kontrolle einer von ihm illegal bewohnten Waldhütte im Schwarzwald vier Polizisten entwaffnet. Anschliessend flüchtete er mit deren Dienstwaffen in den Wald. Die Polizei suchte mit einem Grossaufgebot nach dem heute 32-Jährigen.
Erst fünf Tage später gelang die Festnahme in einem Gebüsch nahe Oppenau. Der mehrfach vorbestrafte verletzte dabei einen SEK-Beamten mit einem Beil am Fuss. Neben Geiselnahme werden ihm auch tätlicher Angriff gegen Vollstreckungsbeamte und Verstösse gegen das Waffengesetz vorgeworfen. Ein Urteil wird für Freitag erwartet.