Etwas mehr als zwei Monate gelten noch offiziell die bundesweiten Corona-Regeln. Doch in den Bundesländern entfallen nach und nach bereits einzelne Vorschriften und Schutzmassnahmen.
In Bayern ist das Tragen einer Maske in Arztpraxen und ambulanten Einrichtungen bereits jetzt nicht mehr erforderlich.
In Bayern ist das Tragen einer Maske in Arztpraxen und ambulanten Einrichtungen bereits jetzt nicht mehr erforderlich. - Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Nach dem Ende der Maskenpflicht in Baden-Württemberg am Dienstag sind an diesem Mittwoch in weiteren Bundesländern zentrale Corona-Schutzmassnahmen gefallen.

Wer sich mit dem Coronavirus infiziert, muss sich nun in Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen und Sachsen-Anhalt nicht mehr verpflichtend häuslich isolieren. Thüringen und Sachsen ziehen in den kommenden Tagen nach. Mehrere Bundesländer hatten die Isolationspflicht bereits zuvor beendet. In Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern hingegen müssen sich Corona-Infizierte vorerst weiterhin für mehrere Tage isolieren.

Ohne Maske reisen dürfen ab sofort auch Nutzer des öffentlichen Nahverkehrs in Nordrhein-Westfalen und Hamburg. In allen weiteren Bundesländern, in denen die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes noch gilt, ist das ab Donnerstag der Fall. An dem Tag läuft auch die bundesweite Maskenpflicht in Fernzügen und -bussen nach fast drei Jahren aus. In Flugzeugen ist sie schon seit dem Herbst passé.

Die Corona-Regeln des Bundes sind noch bis zum 7. April gültig, dann entfällt nach aktuellem Stand auch die Maskenpflicht für Patienten und Besucher in Praxen. In Bayern dürfen zumindest Beschäftigte in Arztpraxen und anderen ambulanten medizinischen Einrichtungen die Maske schon seit Mittwoch abnehmen. Dass deutschlandweit nun frühere Lockerungen kommen, liegt an der entspannteren Lage. Eine bedrohliche Winterwelle ist ausgeblieben, Experten sehen vorerst auch keine am Horizont.

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