Liechtenstein und Jersey unterzeichnen Doppelbesteuerungsabkommen
Das Wichtigste in Kürze
- Liechtensteins Regierungschef Adrian Hasler ist sich mit Jersey einig.
- Die beiden Partner unterschreiben ein Abkommen zur Doppelbesteuerung.
Das Abkommen regelt die Beseitigung der Doppelbesteuerung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Dabei orientiert es sich am internationalen Standard der OECD und berücksichtigt die im Oktober 2015 veröffentlichten Ergebnisse des OECD/G20 BEPS-Projektes, das sich gegen die Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung im grenzüberschreitenden Kontext richtet.
Schiedsklausel vereinbart
Das DBA regelt weiters die abkommensrechtliche Behandlung von Vermögensstrukturen, Investmentfonds, Pensionsfonds und gemeinnützigen Organisationen. Zur Lösung schwieriger Doppelbesteuerungsfälle wurde eine Schiedsklausel vereinbart. Die Regelung zum Informationsaustausch entspricht dem internationalen Standard, wobei der automatische Informationsaustausch (AIA) über die multilaterale Behördenvereinbarung (Multilateral Competent Authority Agreement; MCAA-AIA) abgewickelt wird.
Das Abkommen ist ein wichtiger Schritt zur Erweiterung des liechtensteinischen DBA-Netzes. Es erhöht die Rechtssicherheit bei Investitionen und stärkt die gemeinsame Zusammenarbeit zwischen Liechtenstein und Jersey.