In Koblenz ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den früheren Landrat des Kreises Ahrweiler, Jürgen Pföhler. Dieser übt nun Kritik an der Behörde.
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Die Staatsanwaltschaft Koblenz ermittelt gegen Jürgen Pföhler. Foto: Thomas Frey/dpa - dpa-infocom GmbH
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Staatsanwaltschaft Koblenz ermittelt weiter gegen Ahrweilers Ex-Landrat.
  • Auf Jürgen Pföhler lastet der Vorwurf der Unterlassung bezüglich der Fluten 2021.

Jürgen Pföhler (CDU), der frühere Landrat des Kreises Ahrweiler kritisiert die gegen ihn ermittelnde Staatsanwaltschaft Koblenz. Sein Kreis war von der Flutkatastrophe im Sommer besonders stark betroffenen gewesen. Bei der Sturzflut Mitte Juli 2021 waren im Ahrtal 134 Menschen getötet und mehr als 750 verletzt worden.

Der Verteidiger des einstigen Kreis-Chefs, Olaf Langhanki, teilte der Deutschen Presse-Agentur mit: «Tatsache ist, dass die Ermittlungsbehörden auch nach über sechsmonatiger Verfahrensdauer noch nicht einmal den Tatvorwurf als solchen konkretisiert haben.» Er habe bei der Staatsanwaltschaft daher am Freitag (25. Februar) per Fax erneut die Einstellung beantragt.

Staatsanwaltschaft Koblenz ermittelt

Die Behörde erkläre immer noch nicht, «für welche Todesopfer beziehungsweise welche Verletztenfälle Herr Dr. Pföhler durch welche konkreten Unterlassungen verantwortlich sein soll», moniert Langhanki. Unklar sei, «aufgrund welcher Tatsachen das Ausmass dieser in Deutschland bislang nie da gewesenen Flutkatastrophe überhaupt vorhersehbar gewesen sein soll». Unklar bleibe weiter, mit welchen Handlungen mit damals möglichen Mitteln «welche Todes- oder Verletztenfälle hätten verhindert werden können».

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In Koblenz wird weiter wegen der Flutschäden im Ahrtal ermittelt. - AFP/Archiv

Die Staatsanwaltschaft Koblenz weist die Vorwürfe zurück. Seit August 2021 ermittelt sie gegen Pföhler und ein Mitglied seiner früheren Einsatzleitung. Es geht um den Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen, was Pföhler zurückwies. Konkret geht es um womöglich zu späte Warnungen und Evakuierungen.

Unschuldsvermutung gilt weiterhin

Der Leiter der Staatsanwaltschaft Koblenz, Harald Kruse, betont, der Anfangsverdacht gegen Pföhler sei in den Akten ausführlich dargelegt. Auch die zuständige Ermittlungsrichterin habe dies so gesehen. Andernfalls hätte sie kein grünes Licht für eine dreistündige Razzia im August 2021 in der Kreisverwaltung Ahrweiler gegeben.

Kruse ergänzt, er habe damals öffentlich auch über erste polizeiliche Erkenntnisse zur Tragödie im «Lebenshilfehaus» in Sinzig gesprochen. Dort hatten in der Flutnacht zwölf Menschen ihr Leben verloren.

Der Behördenleiter erklärte weiter: «Dass die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen werden konnten, ist Folge des sehr umfangreichen Verfahrensstoffs.» Die Unschuldsvermutung gelte weiter.

Verteidiger beantragt ergänzende Vernehmung

Die Staatsanwaltschaft trage weiterhin belastende wie entlastende Umstände zusammen. Dies, «um am Ende eine möglichst richtige Beurteilung der Geschehnisse während des Flutgeschehens treffen zu können».

Laut Verteidiger Langhanki ist für überregionale Gefahrenlagen gesetzlich der Präsident der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier auf Landesebene zuständig. Die Juli-Überflutungen «nahezu» im gesamten nördlichen Rheinland-Pfalz gehörten seiner Ansicht nach dazu. Daher sollten sie nicht in den Zuständigkeitsbereich des Landrates auf kommunaler Ebene fallen.

Daher habe er die ergänzende Vernehmung von Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Innenminister Roger Lewentz (beide SPD) beantragt. Sie sollen als Vertretern des Landes Rheinland-Pfalz sprechen. Auch die frühere Landesumweltministerin und jetzige Bundesfamilienministerin Anne Spiegel (Grüne) solle befragt werden.

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